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Frage von Maria G. •

Frage an Andrea Nahles von Maria G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Nahles,

Ich habe 2008 mein Studium abgeschlossen und direkt im Anschluß ein Kind bekommen. Da ich während der Studienzeit nur ein minimales Einkommen hatte, bekam ich nach der Geburt auch nur den Sockenbetrag von 300 € Elterngeld.

Meine Nachbarin ist Architektin und hat zur selben Zeit ihr Kind bekommen wie ich. Da sie vor der Geburt ihres Kindes über ein hohes Einkommen verfügte, bekam sie die vollen 1800 € Elterngeld.

Meine Nachbarin hat also 6 Mal so viel Elterngeld bekommen wie ich, nur weil ich vor der Geburt Studentin und sie schon im Berufsleben war.

Nun habe ich mich mal informiert:

Vor der Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 gab es das Erziehungsgeld. Nach dem damaligen Erziehungsgeld hätten sowohl ich als auch meine Nachbarin beide 300 € im Monat über einen Zeitraum von 24 Monaten bekommen.

Das heisst, durch die Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld habe ich nun 50% weniger bekommen als ich vor 2007 bekommen hätte. Dafür hat meine Nachbarin 600% mehr bekommen, als sie vor 2007 bekommen hätte.

Fazit: Die Einführung des Elterngeldes stellt Studentinnen, Hausfrauen, Arbeitslose und Geringverdiener viel schlechter als vorher, während es Eltern mit sehr hohem Einkommen massiv besser stellt als vorher.

Das Elterngeld ist also nichts anderes als eine massive Umverteilung von unten nach oben. Die reichen Eltern bekommen vom Staat mehr, auf Kosten der ärmeren Eltern, die vom Staat noch weniger bekommen.

Meine Frage an Sie: Wieso hat die SPD dieses asoziale Gesetz mit der CDU beschlossen? Gerade von einer Partei, die sich selbst als SOZIALdemokratisch bezeichnet, sollte man doch erwarten, dass sie sich vorallem für die finanziell schwächeren Eltern in diesem Land einsetzt, anstatt auf deren Kosten den finanziell wohlsituierten Eltern noch das Geld hinterherzuwerfen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Geisner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Geisner,

es ist richtig, dass das Elterngeld vom Einkommen abhängig ist. Aber hier handelt es sich nicht um ein asoziales Gesetz. Das weise ich entschieden zurück.

Für viele Eltern in diesem Land hat sich die Situation grundlegend verbessert. Mit dem Gesetz wurden die Nachteile aus Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes ausgeglichen. Die betroffenen Monate werden, wie auch in den Fällen schwangerschaftsbedingter Erkrankung, aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch frühere Monate ersetzt.

Gleichzeitig wurde eine einheitliche Mindestbezugsdauer von zwei Monaten für alle Eltern eingeführt, die Elterngeld in Anspruch nehmen. Weiterhin ist eine Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld möglich. Neu eingeführt wurde in bestimmten Fällen ein Anspruch von Beschäftigten gegenüber ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf Elternzeit für die Betreuung ihrer Enkelkinder. Damit können minderjährige beziehungsweise junge volljährige Eltern in der Ausbildung darin unterstützt werden, ihre begonnene schulische beziehungsweise berufliche Ausbildung ohne erhebliche Verzögerung zu beenden.

Das Elterngeld ist ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Elternarmut. Junge Eltern müssen nicht mehr erhebliche Einkommenseinbußen durch die Geburt ihres Kindes oder ihrer Kinder befürchten. Paare, in denen beide Partner erwerbstätig sind, bekommen das wegfallende Einkommen zu 67 Prozent ersetzt. Für die Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen gilt sogar ein noch höherer Satz. Paare mit nur einem Verdiener bekommen eine Zusatzleistung, ebenso Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Das Elterngeld wird nämlich nicht auf Leistungen nach SGB II angerechnet. Dies ist m. E. sozial ausgewogen und vor allem sozial gerecht.

Ich kenne Ihre gesamte Lebenssituation nicht. Aus diesen Gründen kann ich zu Ihrem konkreten Fall nichts sagen, denn Sie müssen ja neben dem Elterngeld noch andere Leistungen oder Einnahmen beziehen!?

Beste Grüße
Andrea Nahles