Frage an Andrea Nahles von Oliver S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo,
der EuGH hat klar gestellt im Jahre 2009, dass EU-Ausländer schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Der Gerichtshof reagierte damit auf eine Anfrage des Sozialgerichts Nürnberg, ob zwei Griechen nach einer nur kurzen Tätigkeit in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten. Einer von beiden hatte weniger als zwei Monate in Deutschland gearbeitet. Das ist ein schlechter Scherz oder?
Frage:
Wenn ich als Deutscher ins europäische Ausland fahre, dort 6 Wochen arbeite, habe ich dann auch den Anspruch auf Versorgung durch den jeweiligen Staat? Bekomme ich dort auch die Höhe des hier geltenden Hartz 4 Satzes?
MfG
Sehr geehrter Herr Stang,
wenn Sie wissen möchten, wie in den anderen europäischen Ländern diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen sind, dann gehe ich davon aus, dass Sie dies mit einer Internetrecherche sicherlich herausfinden können.
Beste Grüße
Andrea Nahles