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Frage von Helmut H. •

Frage an Andrea Nahles von Helmut H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter FRau Nahles,

der geplante Ankaufes der Steuersünder-Daten läuft vordergründig zwar unter dem Thema Finanzen bzw. Steuern, aber ich habe einen Blick in das Strafgesetzbuches geworfen und nun drängen sich doch einige sehr wichtige Fragen auf.

In diesem Zusammenhang zitiere ich § 259 StGb:

Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Sehr geehrter Frau Nahles, ich frage Sie,
1. Warum setzt sich die Opposition und insbesondere die SPD dafür ein, dass Gesetze nur noch Makulatur sind, weil für den Fiskus hier eine Gewinnspanne von mehreren tausend Prozent drin ist?
2. Warum drängt die Opposition nicht die Regierung dieses Landes, Ihre Ermittlungsbehörden mit dem entsprechenden Know-How und der erforderlichen Personalstärke auszurüsten?
3. Wie kann es sein,dass die deutsche Justiz wie selbstverständlich gegen die Gesetze verstößt, zu deren Durchsetzung sie eigentlich da ist und mich für den selben Tatbestand bis zu fünf Jahre einsperren würde ?
4. Und erlauben Sie mir die rethorische Frage: Was wäre denn, wenn eine "anonyme" Arzthelferin oder Kassenangestellte mit Daten auftaucht, die einen groß angelegten Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken und dafür ein paar Millionen verlangen würde?

Können Sie mir das bitte erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Heckner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heckner,

jeder Steuerpflichtige in unserem Land wird entsprechend kontrolliert und darauf festgenagelt, dass er auch seine Steuern zahlt. Sogenannte Steueroasen zu nutzen, ist für mich kein Kavaliersdelikt. Wir haben Ländern, wie der Schweiz, bilaterale Abkommen angeboten, auf Grundlage derer eine automatische Informationspflicht an die deutsche Finanzverwaltung besteht, wenn ein Deutscher bei Ihnen ein Konto eröffnet. Das wäre ein sauberes Verfahren, dagegen hat sich jedoch z. B. die Schweiz entschieden, hingegen sie mit Amerika so ein Abkommen haben.

Bei organisierter Kriminalität, bei der Aufklärung von Drogenhandel, wenn es um Menschenhandel oder Zeugenschutzprogramme geht, werden beispielsweise durchaus auch zweifelhafte Quellen genutzt und es handelt sich dabei um ein durchaus etabliertes Verfahren. In der Abwägung, was geht vor, sage ich ganz klar, Steuerhinterziehung auf die Schliche zu kommen.

Beste Grüße
Andrea Nahles