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Frage von Bernd H. •

Frage an Andrea Nahles von Bernd H. bezüglich Senioren

Hallo!
Ich bin seit dem 15.Lebensjahr in Arbeit,zähle zu den gering Verdienern!
Ich werde im Juli 62 Jahre!Da ich Zuckerkrank Diabetes Typ2 und Bluthochdruck habe,dazu
fortgeschrittene Artrose, und nicht länger als 5Minuten stehen kann.würde ich gerne in Rente gehen!
Aber meine Rentenbezüge würden sich auf ca.700€ belaufen.Wenn ich dann noch über 14%
den Staat davon geben soll,weil ich nicht bis zum 67.Lebensjahr Arbeiten kann.
So finde ich dieses als Betrug an den Geringverdienern.
Habe ich nur noch die Perspektive, als armer Arbeiter von den Almosen des Staates abhängig
zu sein,für denen man 45 Jahre unterbezahlt wurde.
Warum bekommen wir keine Einheitsrente ?
Denn nur so würde ein Mensch der mit den Händen sein Geld verdienen mußte,nicht dafür
bestraft,nur weil er Schulisch nicht den nötigen Bildungsstand hat wie unsere Großverdiener.
Mit freundlichen Gruß. Bernd

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hattenbach,

es ist richtig, dass ein niedriger Arbeitsverdienst sowie Unterbrechungen im Arbeitsleben wegen der relativ geringen Höhe der gezahlten Beiträge auch zu geringeren Rentenleistungen führen. Hohe Beiträge müssen entsprechend hohe Leistungen nach sich ziehen. Dieses Prinzip heißt in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragsäquivalenz. Ein Ausgleich hierfür innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise über Mindestrenten, würde das Beitrags- und Versicherungsprinzip durchbrechen und dieses Prinzip unwirksam machen. Es wäre in Deutschland verfassungswidrig. Das Gleiche gilt auch für die "Einheitsrente". Eine Einheitsrente käme einer Kürzung von Ansprüchen derer gleich, die die höheren Beiträge eingezahlt haben. Der Zusammenhang von Vorleistung und Leistung und damit das Verhältnis zwischen versichertem Einkommen und Rente würde aufgelöst werden. Dies wäre verfassungswidrig. Die Rente ist keine Sozialleistung nach Bedürftigkeit sondern eine Versicherungsleistung.

Im Januar 2003 haben wir die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" eingeführt. Diese beträgt etwa 650€. In vielen Fällen werden hierdurch Sozialhilfeleistungen ersetzt. Keiner sollte Grundsicherung als Almosen ansehen. Sie ist eine feste Sozialleistung, die genau für die Menschen geschaffen wurde, deren Renten zu niedrig sind. Diese Menschen gibt es schon immer. Die Zahl der Rentner, die Leistungen der Grundsicherung benötigen, wird steigen. Hierüber sind sich die Experten einig. Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Lebensstandards im Alter ist, dass Menschen möglichst lange zu existenzsichernden Löhnen im Erwerbsleben bleiben können. Wir kämpfen für einen flächendeckenden Mindestlohn.

Darüber hinaus bin ich für einen flexiblen gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt ab 60, wenn z. B. wie in Ihrem Fall, gesundheitliche Probleme auftreten. Durch geförderte Altersteilzeit, durch die Möglichkeit einer Teilrente (bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit) ab dem 60. Lebensjahr und die Möglichkeit, durch zusätzliche Rentenbeiträge (z. B. als Gegenstand von Tarifverträgen) wollen wir flexible Übergänge von der Arbeit in die Rente abschlagsfrei ermöglichen.

Beste Grüße
Andrea Nahles