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Frage von Klaus T. •

Frage an Andrea Nahles von Klaus T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles
Wie stehen Sie zu der Frage der Krankenkassenbeiträge von erworbenen Kapitalansprüchen, die nicht auf Betriebszahlungen zurück gehen sondern aus eigenen beitragsbelasteten Gelder angesammelt wurden?
-Weitergeführte Lebensversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb-

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Trautmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Trautmann,

die Frage der Einbeziehung der Betriebsrenten in die Beitragserhebung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschäftigt uns schon sehr lange. Wir standen damals, 2003 beim Gesundheitsmodernisierungsgesetz, vor der Frage, ob wir mehr Geld für die gesetzliche Krankenversicherung erheben können oder ob wir deutliche Leistungseinschnitte vornehmen müssen. Wir haben uns dafür entschieden, die Qualität und die Leistungsfähigkeit der GKV zu erhalten und gleichermaßen durch Effizienzsteigerung im System und Einnahmensteigerungen zu sichern. Dabei mussten wir auch den Rentnerinnen und Rentner, die am stärksten von der Solidarität in der GKV mit profitieren, auch einen Beitrag abverlangen. Konkret ging es um eine Gleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten. Freiwillig Versicherte zahlten schon immer den vollen Beitragssatz auf alle Einkommen, die sie im Alter hatten. Die SPD sieht nach wie vor diese Regelung für gerechtfertigt an, auch wenn es durch die unterschiedlichen Versicherungssysteme der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu "Schlupflöchern" kommt.

Wir wollen die Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung hat zum Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger und weitere Einkommensarten in die Finanzierung der Krankenversicherung einzubeziehen. Somit schaffen wir ein einheitliches Beitragssystem und vor allem mehr Beitragsgerechtigkeit.

Beste Grüße
Andrea Nahles