Frage an Andrea Nahles von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
bezüglich der geplanten Änderung des Telemediengesetzes zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten habe ich einige Fragen.
Laut dem Gesetzentwurf soll das BKA eine Liste von Seiten erstellen, zu denen die Provider den Zugang blockieren sollen. Eine rechtsstaatliche Kontrolle ist dabei nicht vorgesehen. Sind Sie der Ansicht, dass hier ein Richtervorbehalt angebracht wäre, insbesondere da besagte Liste geheim gehalten werden soll und daher eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit nicht möglich ist ?
Offenbar ist vorgesehen, dass das Aufrufen der angedachten Stopp-Seite einen Anfangsverdacht hinsichtlich des Konsums von kinderpornographischen Inhalten begründet, so dass die Nutzerdaten der betroffenen Personen erfasst und ausgewertet werden sollen. Da man Links den Inhalt der sich dahinter verbergenden Webseiten i.A. nicht ansehen kann und die Liste geheim ist, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass unbescholtene Bürger auf besagter Stopp-Seite landen. Das Risiko erhöht sich noch dadurch, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, ohne eigenes Zutun einen Zugriffsversuch auf eine gesperrte Seite zu unternehmen, z.B. durch das Öffnen von Emails mit eingebetteten Webinhalten, durch automatische Weiterleitungen sowie durch das Precaching von Browsern. Wie wollen sich sicherstellen, dass das Surfen im Internet nicht zu einem Spießrutenlauf wird, bei dem eine Vielzahl von Bürgern unberechtigterweise ins Visier der Fahnder gerät ?
Die Infrastruktur, die zum Sperren von kinderpornographischen Inhalten aufgebaut werden soll, lässt sich zum Filtern beliebiger Inhalte verwenden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Sperren auf Kinderpornographie beschränkt bleiben und nicht auch andere Inhalte zensiert werden ? Die Bundesjustizministerien diese Thematik im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen ins Spiel gebracht während die hessische Landesregierung gerne Glücksspielangebote sperren würde.
Gruß,
Caroline Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
ich weise auch in diesem Forum immer wieder darauf hin, dass wir in der Partei und Fraktion eine Arbeitsteilung haben. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen juristische Details und Fachbereiche, in denen auch ich auf die Experten meiner Fraktion zurückgreife. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Ihre Fragen den entsprechenden Experten meiner Fraktion zu stellen. Das wären z. B. Joachim Stünker oder Dr. Dieter Wiefelspütz.
Beste Grüße
Andrea Nahles