Frage an Andrea Nahles von Detlev R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nahles
Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit
fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung
benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte
ambulante Palliativversorgung.
Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren
Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen.
Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es
keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen
Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten
der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher
Sehr geehrter Herr Rademacher,
wie ich ja mehrfach in diesem Forum zum Ausdruck gebracht habe, haben wir in der Fraktion Arbeitsteilung. Aus diesen Gründen würde ich Sie bitten, sich bei Fachfragen z. B. zu Krankenkassen an die entsprechenden Fachpolitiker meiner Fraktion zu wenden. In diesem Falle wären das z. B. Dr. Carola Reinmann oder Prof. Dr. Karl Lauterbach.
Ich kann nur um Nachsicht bitten, aber ich bekomme sehr viele Anfragen (nicht nur in diesem Forum) zu meinen Fachgebieten, dass ich mit dem Antworten kaum nachkomme. Ich bin mir aber sicher, dass meine Kollegen Ihnen fachlich da sehr gut antworten können.
Beste Grüße
Andrea Nahles