Frage an Andrea Mühle von Bernd A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Mühle,
als Vater von 3 schulpflichtigen Kindern habe ich eine Frage zum Thema Bildung.
Die sächsische Verfassung besagt: freies und staatliches Schulwesen erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag. ohne dass ein Vorrang des Einen oder Anderen besteht.
Dennoch: Freie Schulen erhalten z. T. deutlich geringere Finanzhilfen und Fördermittel als staatliche Schulen. Um die politisch gesetzte Finanzlücke zu schließen, sind freie Träger gezwungen, Schulgeld zu erheben. Nur so können sie eine faire Bezahlung ihrer Lehrkräfte sicherstellen und die Schulen angemessen ausstatten und betreiben. Obwohl die Verfassung eine Erstattung des Schulgeldes vorsieht, wird die nicht gewährt.
Bitte teilen Sie mir ihren Standpunkt zu diesem Thema mit.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr A.,
dazu ist meine und die Haltung von Bündnis 90/Die Grünen ganz klar: wir setzen uns für eine gleichwertige Förderung freier Schulen ein um tatsächlich allen Eltern die Wahlfreiheit über die Schule Ihrer Kinder zu ermöglichen. Auch meine Kinder besuchten und besuchen freie Schulen und ich bin sehr glücklich darüber, dass sie die Möglichkeit haben, in einem wunderbaren, dem Kind zugewandten und trotzdem förderndem Umfeld zu lernen. Die entsprechenden Informationen finden Sie auch in unserem Wahlprogramm S. 106 ff. https://programm.gruene-sachsen.de//fileadmin/media/wahlen/2019ltw/Landtagswahlprogramm_Gruene_2019.pdf#page=52
Freundliche Grüße
Andrea Mühle