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Andrea Johlige
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Frage von Uwe K. •

Frage an Andrea Johlige von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Johlige,
wie man lesen kann, sind Sie ja eine richtige Vielfliegerin auf Kosten der Steuerzahler. Was mich dabei interessieren würde, welchen Nutzen haben die Brandenburger Bürger von Ihren Flügen?
Wie hoch sind die Kosten (auch durch Hotelaufenthalte usw.) die dem Steuerzahler dadurch entstanden sind?
Ich bin der Meinung, das Geld hätte man auch besser verwenden können. So müssen zum Beispiel müssen die Kinder und Lehrer an der Schule unserer Kinder bei Wind und Wetter, Regen und Schnee zu den Außentoiletten gehen. Sicher gibt es noch viele weitere Beispiele.
Wie stehen Sie dazu, das Dienstreisen, deren Sinn und die anfallenden Kosten für jeden Bürger einsehbar auf der Website des Landtages erscheinen?

Mit freundlichen Grüßen

U. Krüger

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr K.,

ich bin etwas irritiert ob Ihrer Behauptung, ich wäre Vielfliegerin auf Kosten der Steuerzahler. Die gesamten Auslandsreisen der vergangenen Jahre sind bis auf eine Ausnahme durch mich privat finanziert worden. Gleichwohl waren sie für die politische Arbeit, bspw. vor allem in der
Flüchtlingspolitik sehr wichtig. Bspw. hatten die Reisen in den Nordirak immer auch eine Repräsentationsfunktion und waren für Vorbereitung und Begleitung des humanitären Brandenburger Landesaufnahmeprogramms für yezidische IS-Opfer von großem Wert.

Lediglich für die durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung organisierte Delegationsreise an die europäischen Außengrenzen (Tunis/Italien) im Jahr 2015 hat meine Fraktion einen Teil der Reisekosten in Höhe von ca. 1000 Euro übernommen. Die Ergebnisse dieser (wie auch der anderen politischen) Reisen können Sie in meinem Blog (www.andrea-johlige.com) nachlesen.

Übrigens werden auch Hotelaufenthalte selbst bei dienstlichen Anlässen (bspw. Klausurtagungen der Fraktion oder bei Terminen an aufeinanderfolgenden Tagen in einer Region des Landes) in der Regel durch Abgeordnete privat finanziert und lediglich steuerlich in Ansatz gebracht. Ausnahmen wären Aufenthalte am Ort des Landtages, wenn an zwei Tagen hintereinander Pflichtsitzungen stattfinden (was ich jedoch nicht in Anspruch nehme, da ich in der Regel abends nach Hause fahre) oder durch den Landtag in Auftrag gegebene Reisen. In den vergangenen sechs Jahren habe ich für keinen Hotelaufenthalt eine Erstattung des Landtages oder meiner Fraktion (mit Ausnahme der oben geschilderten Delegationsreise) in Anspruch genommen. Fahrtkosten werden lediglich für Pflichtsitzungen im Landtag erstattet, alle weiteren Fahrtkosten tragen die Abgeordneten selbst, können jedoch steuerlich in Ansatz gebracht werden.

Ich habe kein Problem damit, Dienstreisen und deren Kosten zu veröffentlichen, schon aus Transparenzgründen, jedoch vor allem, um mit Vorurteilen gegenüber Politiker*innen aufzuräumen, wozu diese Antwort hoffentlich ebenfalls beigetragen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Johlige