Frage an Andrea Hüttinger von Malah H. bezüglich Verkehr
„Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ).
Meine Frage an Sie lautet:
Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!"
Wie gedenken Sie die Mietsituation im Prenzlauer Berg zu gestalten, z.B. dass sich auch niedrige Einkommen hier weiterhin eine Wohnung leisten können?
Welcher Stellenwert hat für Sie die bezirkliche Kultur? Was werden Sie dafür tun?
Sehr geehrte Frau Helman,
danke für Ihre Fragen:
a) Zum Berliner Wasser: Klares JA!
b) Zur Mietsituation
- bei Wohneigentum in öffentlicher Hand, klare Vorgabe, dass bei Neuvermietung der Mietspiegel maßgeblich ist. Ein wichtiges Steuerungselement, denn die hohen Preise bei Neuvermietung treibt insgesamt den Mietspiegel in die Höhe, der maßgeblich ist bei Mieterhöhungen, die alle Mieter betreffen können. Dies kann aber nur funktionieren, wenn das Land Berlin in bedeutendem Maße Wohneigentum hat, um den Mietspiegel zu steuern.
- daher kein weiteren Verkauf von öffentlichen Wohnbestand in "kritischen Gebieten", hat aber nur bedingt Einfluß auf unseren Wahlkreis, weil schon sehr viel verkauft wurde und es in unserem Wahlkreis kaum noch öffentlichen Wohnungsbestand gibt. Somit in Gebieten mit kritischer Mietsituation soll der öffentliche Wohnungsbestand nach und nach ausgebaut werden bis eine Entspannung gegeben ist. Zur Finanzierung: Auf Prestigeobjekte wie beispielsweise die Landesbibliothek sollte verzichtet werden solange Grundbedürfnisse vor Ort wie Wohnen, gute Bildung etc. nicht ausreichend finanziert sind.
- grundsätzlich sollte in kritischen Wohngebieten, bei allen Neuvermietung eine Bindung an den Mietspiegel erfolgen, im Moment entscheidet der "freie Markt".
- Hinwirken auf Gesetzesänderungen auf Bundesebene: Im Moment sagt die Rechtslage, dass Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen dürfen. Ich finde diese Steigerung zu schnell und zu hoch, noch dazu wenn man bedenkt, dass das reale Lohnniveau sinkt, die Arbeit im Niedriglohnsektor immer mehr zunimmt und Altersarmut in Zukunft ebenfalls noch mehr zunehmen wird.
- Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten sind leider kein Mittel der Wahl,
denn das Bundesverwaltungsgericht hat Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten
bereits gekippt.
c) von bezirklicher Kultur wissen Sie mehr als ich (ich war auf Ihrer ansprechenden Internetseite), deswegen würde ich mich mit Ihnen zusammensetzen wollen, um zu überlegen was WIR für die bezirkliche Kultur machen können und welche Vorstellung Sie haben. Künstlerische Freiräume abseits von Verwertungszwang finde ich wichtig und hat für mich persönlich einen hohen Stellenwert. Kritisch und traurig finde ich, dass sich viele Künstler in prekären Lebenssituationen finden.
Danke, dass Sie sich an mich gewandt haben. Es grüßt Sie
Andrea Hüttinger