Frage von Sandra L. • 19.09.2023
Antwort ausstehend von André Wendt AfD
Ob an der Impfpflicht festgehalten wird oder es Ausnahmeregelungen geben wird, wenn sich ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen nicht impfen lässt — und dadurch die Versorgung der Bürger nicht mehr sichergestellt werden kann, ist bis dato nicht absehbar.
Dieses Vorhaben lehne ich ab, denn damit kommen wir dem „gläsernen Bürger“ einen weiteren Schritt näher.
Dieses Vorhaben lehne ich ab, denn damit kommen wir dem „gläsernen Bürger“ einen weiteren Schritt näher.
(...) für den Freistaat Sachsen verweise ich auf die Sächsische Corona-Schutzverordnung. (...)