Sehr geehrter Herr Wendt Welche Versuche in Bezug auf eine freie Entscheidung zur Corona Impfung im Gesundheitswesen wurde oder wird unternommen, um nicht aus dem Beruf ausscheiden zu müssen?
Darf der Arbeitgeber unentgeldlich freistellen? Kann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld für 3 Monate sperren,wenn ein Zutrittsverbot zum Arbeitsbereich erteilt wird?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bezogen auf Ihre Fragen muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es hierzu seitens der Regierung noch keine konkreten Antworten gibt (siehe angefügte Antwort vom 11. Januar 2022 auf meine Anfrage).
Am heutigen Tag gab es übrigens einen Ratgeberbeitrag, welchen Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Beschaeftigte-wissen-muessen-article23049345.html
Ich vermute, dass Ihnen dieser nur bedingt weiterhelfen wird.
Wir hatten bereits im letzten Jahr eine erste rechtliche Bewertung (Stand: 15.12.2021) ausarbeiten lassen, die ich Ihnen ebenfalls angefügt habe.
Grundsätzlich hat die Versorgungssicherheit der Bürger höchste Priorität. Ob an der Impfpflicht festgehalten wird oder es Ausnahmeregelungen geben wird, wenn sich ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen nicht impfen lässt — und dadurch die Versorgung der Bürger nicht mehr sichergestellt werden kann, ist bis dato nicht absehbar.
Auf diese Frage gibt es aktuell auch noch keine verwertbare Antwort seitens der Regierung.
Wir haben diesbezüglich weitere Anfragen eingereicht und hoffen auf eine umfangreiche Beantwortung durch die Staatsregierung.
Zudem werden wir uns für die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Wendt