Frage an André Wendt von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Aus verschiedenen Gründen gibt es derzeit keine Veranlassung für eine Impfpflicht, deshalb sind diesbezügliche Gedankenspiele und ein damit verbundener Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abzulehnen.
Hierzu verweise ich auch auf unseren Antrag „Bevölkerung schützen und Freiheit wahren! Einer Corona-Impfpflicht entschieden entgegentreten“, welcher auf der Seite des Sächsischen Landtages abgerufen werden kann.
edas/viewer.aspx?dok_nr=2464&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined
DRUCKSACHE 7/2464
Mit freundlichen Grüßen
André Wendt