Frage von Daniel J. • 24.09.2021
Antwort ausstehend von André Berghegger CDU
Bei der nächsten Anpassung des Bundesverkehrswegeplanes wird das Land Niedersachsen diese Einschätzung des Landkreises Osnabrück sicherlich berücksichtigen, so dass eine Straße dieser Art nicht gegen den ausdrücklichen Willen der Beteiligten vor Ort weiter verfolgt wird.
mit Ihren Ausführungen habe ich mich an die Deutsche Bahn gewandt und um Auskunft gebeten. Es wurde mir mitgeteilt, dass eine Beschäftigungspflicht für die Beamten der Bahn besteht.