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Frage von Michael M. •

Frage an Aline Fiedler von Michael M. bezüglich Finanzen

Warum gibt der Freistaat Sachsen 23 Mio für die Kirche in jedem Jahr aus. Ich kenne Keinen der das möchte, es gibt auch keinen juristischen Grund das zu tun. Und warum für 13% Christen diese Mengen ausgeben, wenn an evangelischen und katholischen Friedhöfen, also an der Basis kein Cent ankommt?
GG
MM

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meschke,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern wie folgt beantworten möchte:

Aus meiner Sicht sind Kirchen ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft weit über ihre Mitglieder hinaus. Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Staat und Kirche kann deshalb nicht falsch sein. Der Freistaat Sachsen unterstützt Kirchen ebenso wie andere Bundesländer (Niedersachsen z.B. mit 40 Mio. Euro).

Aus der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage von Annekathrin Giegengack (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr. 5/2035, Thema „Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen“ möchte ich das Folgende zitieren, da dies auch Ihre Frage beantwortet:

„Die Staatsleistung an die Kirchen haben ihre Grundlage darin, dass im Rahmen der Säkularisierung kirchliche Güter, namentlich im Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803, umfangreich enteignet wurden. In dieser Zeit übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und die Versorgung der Pfarrer sowie die Kosten für die kirchliche Verwaltung dauerhaft sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt bis heute für alle entsprechenden Rechtsnachfolger.“

In der Verfassung des Freistaates Sachsen sind die auf Gesetz, Vertrag oder besondere Rechtstitel beruhende Leistungen des Landes an die Kirchen geregelt in Art. 109 Abs. 4 und in Art. 112 Abs. 1.

Überdies arbeiten Kirchen nicht auf Kosten des Staates. Im Gegenteil: Sie leisten einen unschätzbaren Dienst für die Gesellschaft im Ganzen – nicht nur für ihre Mitglieder. Sie finanzieren zum Beispiel Kindertagesstätten, Altenpflegeheime oder Jugendarbeit, die auch nicht konfessionsgebundenen Menschen zur Verfügung stehen. Diese Einrichtungen werden von vielen zusätzlichen ehrenamtlichen Helfern unterstützt.

Katholische und evangelische Friedhöfe indes werden, wie kommunale Friedhöfe auch, selbsttragend betrieben.

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Aline Fiedler