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Aline Fiedler
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Frage von Sigismund K. •

Frage an Aline Fiedler von Sigismund K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Fiedler,

Nach den tragischen Ereignissen von Erfurt und Winnenden sind sehr viele Menschen besorgt, dass sich so etwas an unseren Schulen wiederholen könnte. Das größte Risiko besteht nach wie vor darin, dass Waffen und Munition (in erheblichen Mengen) in privaten Haushalten verfügbar sind, Die kürzlich verabschiedeten Änderungen des Waffengesetzes haben daran nichts geändert. Was halten Sie persönlich von dem Vorschlag, dass Sportschützen Waffen und Munition getrennt aufbewahren müssen. Eine mögliche Realisierung wäre z.B., dass Munition grundsätzlich zentral gelagert wird. Damit entfiele das oft verwendete Argument, Waffenlager an Schützenhäusern könnten Angriffsziele für Kriminelle und Terroristen darstellen. Andererseits wären Sportler kaum in der Ausübung ihres Sport beeinträchtigt, denn sie fänden die Munition ja genau dort vor, wo sie diese auch in der Regel benötigen, nämlich am heimischen Schießplatz.

Mit freundlichen Grüßen
Sigismund Kobe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kobe,

die unfassbaren Ereignisse von Erfurt und Winnenden haben zu einer Novellierung des Waffenrechts durch den Deutschen Bundestag im Juli 2009 geführt. Damit sollen insbesondere die Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden.

Die beschlossenen Veränderungen beinhalten u. a.:

- Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses

- Anheben der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen

- Stärkere Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

- Einführung eines nationalen Waffenregisters

- Übermittlung von Meldedaten bei Zuzug an die Waffenbehörden

- Möglichkeit der Vernichtung eingezogener Waffen und Munition.

Zur Diskussion über eine Verschärfung des Waffenrechtes gehört es aber auch zu sagen, dass sich die Vielzahl der privaten Waffenbesitzer – sei es der Sportschütze, Jäger oder Waffensammler – der Verantwortung bewusst ist. Die sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und eine verbesserte Kontrollmöglichkeit sind auch ihnen ein Hauptanliegen.

Zum Schutz der Bevölkerung muss eine sichere Aufbewahrung der Waffen und Munition gewährleistet sein. Gegen eine zentrale Lagerung der Waffen bzw. der Munition gibt es mehrere Gründe, hauptsächlich das Erfordernis eines zentralen Depots, welches technisch und personell sehr aufwändig gesichert werden müsste. Nicht zu unterschätzen ist das erhöhte Risiko des Waffenverlustes beim Transport auf den Wegen zwischen Wohnung, Depot und Schießstand durch ggf. Straftaten oder Unfälle – dies ist kein Gewinn an Sicherheit. Sinnvoller sind die getroffene Regelung der Sicherung der Waffen bzw. Waffenschränke und anlassunabhängige Zugangskontrollen.

Mit freundlichen Grüßen

Aline Fiedler