Frage an Ali Baş von Wolfgang F. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu der Forderung von Sozialverbänden (u. A. KAB) zum Ladenöffnungsgesetz.
Insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
• Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von längstens 6:00 bis 20:00 Uhr.
Grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf!
• Ladenschluss am Samstag spätestens um 18:00 Uhr.
• Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag nur anlassbezogen und nur an maximal 4
Sonntagen pro Jahr pro Gemeinde bzw. Stadt. Sonntage nach Totensonntag bis zum Ende
des Kalenderjahres dürfen nicht freigegeben werden.
Sehr geehrter Herr Funke,
Danke für Ihre wichtigen Fragen. Ich halte Öffnungszeiten von Mo-Sa bis 20 Uhr für ausreichend. An Sonn- und Feiertagen halte ich den Aspekt der Erholung und die Zeit, die man für die Familie und das soziales Umfeld aufwendet für wichtig, so dass die Sonntagsöffnung eine begrenzte Ausnahme bleiben soll.
Generell gilt es, den Arbeitnehmerschutz bei diesem Thema immer im Auge zu behalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ali Bas