Frage an Ali Baş von Manfred D. bezüglich Umwelt
Wird Ihre Partei im Falle eines Wahlsieges bezüglich der Dichtheitsprüfung bei Abwasserkanälen den Paragraf 61 a des Landeswassergesetzes kippen ??
Sehr geehrter Herr Drügemöller,
Zuerst einmal kann ich die Befürchtungen der Hauseigentümer verstehen, da vielleicht vor ungewissen Kosten zu stehen. Daher setzen wir auf einen Ausgleich von Gewässerschutz und Eigentümerinteressen.
Darum gab es Änderungen des ersten Gesetzentwurfes, die vorsehen, dass es verschiedene Zeiträume, in denen diese Prüfung vorgesehen ist, geben wird.
Abhängig ist das von der Lage des Hauses (z.B. in Gewässerschutzgebieten) und der Abwassermenge. Für uns ist der Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser, nicht unwichtig, darum halten wir die Prüfung für richtig.
Durch die Neuwahlen wird das Gesetz nach der Wahl wieder neu eingebracht werden. Ich gehe davon aus, dass das im Dialog mit den Bürgerinitiativen geschehen wird, so habe ich unseren Umweltminister nach seinem Besuch bei uns verstanden.
Im Übrigen kommt die Dichtheitsprüfung nicht aus rot-grüner Feder, sondern wurde bereits unter CDU/FDP-Regierung 2007 eingeführt, deren Fortführung jetzt weiter behandelt wurde.
Vergessen Sie auch nicht, dass die Parteien (CDU+FDP), die jetzt in NRW plötzlich gegen die Dichtheitsprüfung sind, auch die Parteien sind, die das als Bundesregierung mit ihrem Bundesumweltminister Norbert Röttgen im Bundesrecht zwar ändern könnten, es aber nicht tun werden. Die Forderung nach einem Absetzen der Dichtheitsprüfung durch diese Parteien ist somit unseriös.
Mit freundlichen Grüßen,
Ali Bas