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Ali Al-Dailami
BSW
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. durch einen T-Zellen-Test) nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank  für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

Ich habe mich stets gegen eine allgemeine Impfflicht ausgesprochen. Bei der Abstimmung am 7. Februar stimmte ich gegen die Einführung einer Impfflicht ab 60 und für den Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe, der vorsah, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöht werden soll jedoch ohne Einführung einer Impfpflicht. Der Antrag wurde mit 85 zu 590 Stimmen abgelehnt. Meine ausführliche Position zur Frage einer Impfflicht können Sie hier auf abgeordnetenwatch.de bei der Frage vom 3. Dezember nachlesen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ihre Fragen ausreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ali Al-Dailami

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