Frage an Alfred Ehret von Helmut M. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Ehret,
Sie bzw. Ihre Partei schreiben in Ihrem Grundsatzprogramm unter Nr. 3 - einzusehen auf der Website Ihrer Partei - dass nicht wenige Bürger staatlicher Willkür zum Opfer fallen. Können Sie auch Beispiele und Fallzahlen zu dieser Behauptung darlegen?
Und wie sehen Sie den Widerspruch zwischen der oben genannten Forderung und den im gleichen Punkt geforderten besseren Arbeitbedingungen für die Polizei? Ich denke hier vor allem an jene Konfliktsituationen, in denen Polizisten innerhalb von Sekundenbruchteilen über eine polizeiliche Zwangsmaßnahme entscheiden müssen und eine erhöhte Gefahr für Fehlentscheidungen besteht.
In diesem Zusammenhang interessiert mich auch, wie Ihre Partei den Interessenskonflikt löst, wenn aus einer Gruppe heraus Straftaten begangen werden und die Polizei zur Aufklärung eine Zwangsmaßnahme gegen die Gruppe und damit auch unschuldige Bürger verhängt. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Steinwurf bei einer Demo und die anschließende Einkesslung der Gruppe durch die Polizei.
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
H. M.
Sehr geehrter Herr M.,
Vielen Dank für Ihre Frage: Thema Sicherheit.
Zu ABS.1 Gemeint sind hier juristische Fehlurteile, wie sie insbesondere auch die Bayernpartei zu spüren bekam (Spielbankenprozeß/Baumgartner, Geiselhöringer,) aber etwa auch der Fall Mollath.
Zu Abs.2: Das eine schließt das andere nicht aus.
Zu Abs.3: Momentan für notwendig erachtete Polizeiaktionen sind wohl unvermeidlich. Durch Videobeweis ist aber die Rechtmäßigkeit nachprüfbar und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Mit freundlichen Gruß
Alfred Ehret