
(...) Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bevormundungrn ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. Eine unabhängige, staatsferne und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (...)