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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von Andreas B. •

Frage an Alexander Ulrich von Andreas B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ich fühle mich als Verbraucher von dem Dienstleitungsangebot der Post veräppelt.
Vor 2 Monaten habe ich einen Brief aufgegeben,der bis heute nicht aufgetaucht ist.Es wird sich wohl um einen Diebstahl handeln da ein Brief von physikalisch nicht anders verschwinden kann.

Die Post entschädigte mich mit 25€ aber die Probleme bleiben.
Mit diesen 25€ kann ich versäumte Fristen leider nicht ausgleichen.
Das einzige was ich von der Post höre ist das Wort "Entschuldigung" und "laut AGB".

Zudem kommt eine überteuerte Hotline bei der man sich beschweren kann,wobei die Entschädigung sofort aufgefressen wird.

Was kann die Politik gegen "Verluste" innerhalb des Postkonzerns tun?Verluste, die eigentlich nicht entstehen dürften?

mfg

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BSW

Sehr geehrter Herr Bahler,

die zunehmende Privatisierung von Post-Dienstleistungen und der hierdurch erzeugte Wettbewerbsdruck haben zur Verschlechterung von Beschäftigungsverhältnissen bei der Post beigetragen. Früher kannte der Postbote noch das gesamte Dorf, heute kennt das Dorf den Postboten nicht.

Die Deutsche Post behauptet die Verlustquote bei Postsendungen läge im Promillebereich. Mir liegen keine verlässlichen Informationen vor, ob der Trend zugenommen hat. Ich habe hierzu nur einen interessanten Bericht gefunden.

http://www.mdr.de/umschau/1742911.html

Ich würde empfehlen Sie schreiben die Post AG bzgl. dieses Sachverhalts (Trend Verlustquote) unmittelbar an und übermitteln mir die Antwort. Dann kann ich ggf. aktiv werden, um hierüber verlässlichere Informationen zu erhalten und geeignete Maßnahmen zu erörteren.

Es wäre auch wichtig zu wissen, ob Ihre Sendung registriert war (Einschreiben o.ä.). Gegenüber den zuständigen Behörden würde ich an Ihrer Stelle auf die Bestätigung des Verlustes durch die POST AG verweisen, um sie von der Frist-Versäumnis zu entlasten. In gravierenden Fällen müssen Sie auf dieser Grundlage Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung einlegen.

Zu den politischen Maßnahmen:

Ich vermute, dass es eines Mix an Maßnahmen bedarf: Erstens, Rechtssicherheit bei Fremdverschulden im Sinne von Fristenregelungen (ihr Fall). Zweitens, bessere Beschäftigungsbedingungen bei der Deutschen Post AG und Drittens, ggf. dichtere Stichproben und Kontrollen, um gegen Diebstahl am Arbeitsplatz vorzugehen.

Nach meiner Erfahrung als Gewerkschaftssekretär sind die beiden erstgenannten Maßnahmen aber am Besten geeignet, da die große Mehrheit der Arbeitnehmer/innen bei anständigen Beschäftigungsbedingungen ehrliche Arbeit verrichtet.

Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit einen Koffer am Flughafen in Frankfurt zu verlieren, immer noch geringer als etwa in Neapel.

Gute Arbeit zahlt sich aus, auch für die Kundinnen und Kunden.

Ich hoffe ich habe Ihnen damit vorerst weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Ulrich

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BSW

Sehr geehrter Herr Bahler,

ihre e-mail ist angekommen (ohne Verlust)...

So wie ich die von Ihnen per mail übermittelten AGB interpretiere wäre Ihre Sendung nur im Rahmen eines Expressbrief über den vollen Warenwert von 120 Euro versichert.

Ich habe ein Gespräch mit einem Mitrabeiter unserer Fraktion geführt, der früher selbst bei der Post beschäftigt war.

Er hat den Sachverhalt so dargestellt:

Für die Post-Zusteller/innen gibt es zentrale Anlaufpunkte (Kästen), die früher von Post-Mitarbeiter/innen bestückt wurden. Die Kästen waren mit einem Scanner registriert. Dort haben die Zusteller/innen ihre Taschen für den Zustellbezirk bepackt.Die etwa 5000 Stellen der Bestücker/innen wurden an private Firmen ausgelagert bzw. umstrukturiert.

Heute kann jeder Gemüsehändler mit einem VW-Bus zu einem Hungerlohn diese Kästen bestücken. Die Zustellbezirke sind bei geringerem Personal vergrößert worden (Die privaten Bestücker werden nicht mehr unmittelbar von der Post beschäftigt und es kam u.a. häufger vor, dass Sendungen etwa eines bekannten Juwelierversands verschwanden.Die Zusteller/innen wechseln häufig und kennen ihre Zustellbezirke nur noch unzureichend.

Die Post hat diesbzgl. sogar eine Abmahnung der Bundesnetagentur auf Grundlage der "Organisationshaftung" erhalten. D.h. ein Arbeitgeber haftet grundsätzlich für seine Beschäftigten wenn er nicht nachweisen kann, dass er diese sorgfältig ausgewählt, ausgestattet und kontrolliert hat.

So hat nach Pressemitteilungen in FAZ und Spiegel die Bundesnetzagentur der DP AG rechtliche Schritte angekündigt, wenn diese die Mängel in der Briefzustellung nicht "unverzüglich" beseitigt. Die Presse beruft sich dabei auf ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden Frank Appel. Darin verweist die Bundesnetzagentur auf die zahlreichen Beschwerden von Kunden und Kommunalpolitikern über die sich häufenden Verspätungen und den Ausfall von Zustellungen. "Die von der Post zugesicherte regelmäßige werktägliche Zustellung sei damit unter keinen Umständen zu vereinbaren. Wenn die Post die Situation nicht kurzfristig in den Griff bekomme, werde die Netzagentur die Mängel in einer offiziellen Mitteilung in ihrem Amtsblatt öffentlich anprangern".

Dies ist wohl ein Hinweis darauf, dass sich im Zuge der Privatisierung die Verlustquote erhöht hat. Da die Post nur noch unzureichend öffentlich kontrolliert wird liegen aber keine verlässlichen Angaben vor (sie stammen alle von dem Konzern selbst).

Es gab diesbzgl. auch eine Petition an den Deutschen Bundestag die jedoch ergebnislos blieb.

Dies bestätigt meine Vermutung, dass die Privatisierung einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung trägt. Leider werden die Qualitätsmängel der Post dann aber häufig missbraucht, um weitere Privatisierung (etwa Lockerung des Briefmonopols) zu fordern.

Für DIE LINKE. gehören Post-Dienstleistungen in die öffentliche Hand. Es gibt auch Staatsversagen, aber Staatsversagen lässt sich wenigstens korrigieren. Gegenüber einem privaten Unternehmen kann man nur durch aufwendige Regulierungen Veränderungen im Service erzwingen.

Die Bundesregierung hat über die EU-Kommission eine weitere Aufweichung des Post-Monopols gefordert. Der ehemalige rheinland-pfälzische Arbeitsminister Florain Gerster (SPD) ist selbst Chef-Lobbyist eines privaten Ablegers der Axel Springer AG (PIN AG), die gegen den Post-Mindestlohn klagte und auf eine weitere Öffnung des Briefmarktes drängt. Es wurde sogar eine Scheingewerkschaft gegründet und von der PIN AG finanziert, um einen unanständigen Tarifvertrag abzuschliessen. Die Post AG hat angekündigt für bestimmte Sendungen keinen Universaldienst mehr anbieten zu wollen (d.h. z.B. abgelegene Dörfer und Haushalte nicht mehr zu beliefern).

All das hilft Ihnen vermutlich nicht weiter. Aber das ist die Lage und daher setzt sich DIE LINKE. im Bereich der Daseinsvorsorge (Bahn, Post etc.) weiter für öffentliche Unternehmen unter demokratischer Kontrolle ein.

Es grüßt Sie herzlich,

Alexander Ulrich

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