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Alexander Ulrich
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Frage von Michael v. •

Frage an Alexander Ulrich von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Ulrich,

wenn ein Vogelgrippevirus in einem Geflügelbestand nachgewiesen ist, kommt es zu Massentötungen. Im Wirtschaftsbereich fließen Entschädigungsgelder aus der Tierseuchenkasse und aus der EU den Betrieben zu. Bei einer Keulung in Wermsdorf sollen pro Tier 18 Euro aus der Tierseuchenkasse und 33 Euro aus der EU pro Tier geflossen sein. Das wäre mehr als der Verkauf der Tiere bringt. Zudem soll auf Staatskosten eine Desinfektion durchgeführt worden sein.
(1) Können Sie sich vorstellen, dass aufgrund solcher Entschädigungen gezielt bei Massentierhaltungen der Virus eingeschleust wird, zumal sich die Massentierhalter rühmen, dass ihre Ställe gegen die Außenwelt hermetisch abgeriegelt sind.
(2) Weshalb bekommen Erhaltungsgeflügelzüchter, die alte Rassen vorm Aussterben bewahren und damit im Rahmen der internationalen Vereinbarung zur Sicherung der Biodiversität arbeiten, keine EU-Entschädigungen, wenn bei Ihnen gesunde Tiere gekeult werden, weil in einem Wirtschaftsbetrieb die Vogelgrippe ausgebrochen ist?

Beste Grüße
Michael v. Lüttwitz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

bei gewissen Virustypen sind Geflügelbestände im großen Stil geötet worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Betriebe, die Geflügelställe betreiben, absichtlich wegen möglicher Entschädigungszahlungen durch die Tierseuchenkasse Viren eingeschleppt haben.

Leider sind bis heute auch noch viele Fragen offen zu den Verbreitungswegen der Geflügelpestviren. Insofern bleibt Raum für Spekulationen und Verdächtigungen. Ich möchte die von Ihnen genannten aber nicht unterstützen. Vielmehr ist es nötig, die epidemiologische Forschung weiter zu intensivieren. Gerade weil in den letzten Jahren sehr deutlich geworden ist, dass die Seuchenzüge bei verschiedenen Tierarten nicht auf Deutschland bzw. Europa beschränkt sind, sondern in zum Teil erschreckender Geschwindigkeit weltweit Bedeutung erlangen können. Bei der auch für Menschen gefährlichen Virustypen der Geflügelpest H5N1 ist das ja sehr deutlich geworden. Betroffen sind Asien, Afrika und Europa.

Die Entschädigunszahlungen richten sich im Seuchenfall und nach amtlich verordneter Tötung der Tiere nach den Bestimmungen der regional zuständigen Tierseuchenkasse. So weit ich weiß, haben grundsätzlich alle bei der Tierseuchenkasse gemeldeten und versicherten Betriebe Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von der Betriebesgröße und Art der Tierhaltung. Insofern werden auch kleine Tierhalter entschädigt, auch die Rassegeflügelzüchter! Zu den von Ihnen aufgeführten EU - Sonderentschädigungen kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Mir ist der von Ihnen aufgeführte Fall nicht bekannt und auch nicht der mögliche sachliche Zusammenhang. (Vielleicht können Sie mir konkretere Angaben machen um den Fall besser prüfen zu können.)

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ulrich

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