Frage an Alexander Ulrich von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ulrich,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordneter aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der vorgelegte Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes widerspricht geltendem Europarecht und bezweckt die weitere Entrechtung schutzsuchender Menschen. Es ist aus unserer Sicht zynisch, Flüchtlinge dafür zu bestrafen, dass sie nach Ansicht der Behörden nicht genug an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken. Die geplante 'Duldung zweiter Klasse' macht die betroffenen Schutzsuchenden zu Menschen vierter Klasse.
Mit der Aussetzung des Trennungsgebots von Straf- und Untersuchungshaft verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Gefängnissen strikt untersagt. Statt Flüchtlinge mit immer repressiveren Gesetzen zu drangsalieren sollte der Bundesinnenminister besser dafür sorgen, dass die nach wie vor hohe Zahl zu Lasten der Schutzsuchenden fehlerhafter BAMF-Asylbescheide sinkt.
Ich bedanke mich nochmals für Ihr Engagement und die Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ulrich