Frage an Alexander Throm von Peter T. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Alexander Throm,
als Bürger in ihrem Wahlkreis möchte ich ihnen heute die folgenden Fragen zum geplanten Kohleausstiegsgesetz stellen:
1. Halten Sie die Kohleverbrennung bis 2038 für energiepolitisch notwendig und warum?
2. Finden Sie es angemessen mit RWE einen exclusiven, intransparenten Vertrag über die Kohleförderung bis 2038 abzuschließen und welche Vorteile soll dies der Bevölkerung / den Steuerzahlern bringen?
3. Halten Sie es für sinnvoll, dass RWE in Garzweiler II bis 2038 so viel Kohle fördern darf, wie dem Unternehmen vor einigen Jahren bis zum Jahr 2045 zugesagt wurde und warum?
4. Ist es klima- und wirtschaftspolitisch sinnvoll Kohlverstromung anstelle von Erneuerbaren Energien zu subventionieren?
5. Wie sieht ihr Fahrplan für wirksamen Maßnahmen aus um die drohende Klimakatastrophe zu verhindern und unseren Kindern und Enkeln das Überleben auf diesem Planeten zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Titus,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Mit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Kohleverstromung gehen wir den richtigen Weg für den Wechsel hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Technologien. Ideologisch überzogenen Forderungen stehe ich prinzipiell skeptisch gegenüber. Deshalb ist es richtig, dass der Kohleausstieg so weitsichtig konzipiert wurde, dass er sozialverträglich und rechtssicher umgesetzt werden kann, ohne gleichzeitig die ökologischen Aspekte zu vernachlässigen. Die soziale Verantwortung gegenüber den unmittelbar Betroffenen ist immer zentraler Baustein dieses Ausstiegsbeschlusses gewesen und war es auch in der Empfehlung der Kohlekommission.
Neben den strukturpolitischen Maßnahmen, die im Strukturstärkungsgesetz geregelt sind, ist das von Ihnen genannte Kohleausstiegsgesetz ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Kohleausstiegs. Bestandteile sind etwa Regelungen zum Ausstieg aus Steinkohle- und Braunkohleverstromung, Entlastungsmaßnahmen für Stromverbraucher und energieintensive Industrien sowie Regelungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Verbesserte Förderprogramme von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie der Umstellung von Kohlekraftwerken auf Erdgas und erneuerbare Energien, insbesondere Biomasse, im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes setzen dazu neue Anreize für den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung prüft zudem, ob die Stilllegungszeitpunkte für Kraftwerke nach 2030 vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Mit dem Kohleausstieg werden wir in Deutschland neben dem Ausstieg aus der Kernenergie ein zweites energiepolitisches Großprojekt stemmen und zeigen, dass es möglich ist, eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung unseres Wirtschaftsstandorts sicherzustellen.
Mit freundliche Grüßen
Alexander Throm