Frage an Alexander Salomon von Michael M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Salomon,
meine Frau füttert seit Jahrzehnten in strengen Wintern die Meisen. Wir halten das für ein selbverständliches Gebot, den Tieren zu helfen.
Nun ich habe in der Zeitung gelesen, daß Ihre Koalition vereinbart hat, die Fütterung von Wild zu verbieten. Soweit ich informiert bin, greift die Wildfütterung nur bei außerordentlichen winterlichen Bedingungen, in denen das Wild nichts mehr zu fressen finden kann.
Was unterscheidet im Sinne der Schöpfung ein Rehkitz von einer Meise wenn es um Hilfe in Not geht ?
Bitte erläutern Sie mir dieses Hilfsverbot für Wildtiere und Ihr Abstimmungsverhalten hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
M. März
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Winterfütterung von Tieren.
Die Fütterung von Wildtieren wie auch von Vögeln ist in der Tat unter dem Aspekt des Tierschutzes, d.h. des einzelnen Tiers, und nicht unter dem Aspekt des Naturschutzes, d.h. dem Schutz von Populationen oder Arten, zu betrachten. Darüber hinaus dient die Fütterung von Vögeln im Regelfall zusätzlich der Naturbeobachtung.
Nach derzeitigem Stand ist die Fütterung von Wild ganzjährig zulässig, also nicht nur im Winter oder in Notzeiten. Im Gegensatz zu Meisen, Finken oder anderen im Winter bei uns vorkommenden Standvogelarten gibt es bei Wild, insbesondere bei Schwarzwild, Rotwild und Rehwild, aufgrund steigender Bestände teilweise massive Probleme in der Land- und Forstwirtschaft. Die daraus resultierenden Probleme werden durch die Fütterung verschärft, auch durch die Winterfütterung. Außerdem unterläuft eine Fütterung von Wild und Vögeln die natürliche Auslese kranker Tiere.
Hoffentlich konnte ich Ihnen mit dieser Antwort Ihre Frage weitgehend beantworten.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon