Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (VOR der Einreise) beim Ehegattennachzug zu Deutschen ersatzlos gestrichen wird?
Sehr geehrter Herr Meyer,
aufgrund der aktuellen Regelung hinsichtlich des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug zu Deutschen ergeben sich zahlreiche unbillige Ergebnisse für die Betroffenen. In vielen Fällen wird der Nachzug hierdurch über Jahre hinweg erschwert. Die geschaffenen Härtefallregelungen werden nur unzureichend angewandt und führen in vielen Fällen nicht zum gewünschten Ergebnis.
Ich persönlich halte es für falsch - ich betone - vor der Einreise bereits den Nachweis von Sprachkenntnissen zur Voraussetzung der Visavergabe zu machen. Etwaige Sprachkenntnisse können im Inland besser und schneller ohne eine Trennung der Eheleute erworben werden.
Ich halte diese Regelung daher im Hinblick auf Ehepaare für nicht tragbar, letztendlich handelt es sich hier eben nicht um Arbeitsmigration.
Ich meine, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen vor Einreise eine grundsätzlich zumutbare Forderung darstellt. Für mich stellt es tatsächlich eine gewisse Selbstverständlichkeit dar, dass die Grundzüge einer Landessprache erlernt werden, wenn ich dort dauerhaft leben möchte.
Es gibt heute über das Internet effiziente Möglichkeiten, einfache Kenntnisse einer Sprachen in einer überschaubaren Zeit zu erwerben - mehr ist nicht erforderlich (Nachweis einfacher Deutschkenntnisse).
Das Argument, Sprachkenntnisse könnten in Deutschland womöglich leichter erworben werden als vor der Einreise mag zwar zutreffen. Allerdings hat der deutsche Staat kaum Möglichkeiten, eine Weigerung dann noch zu sanktionieren, jedenfalls wüsste ich nicht, wie das praktisch aussehen soll.