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Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Alexander Lorch von Hans-Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Art. 1 (1) Hess. Verfassung neuer Wortlaut: ... der Rasse ... .
Für mich unerträglich, Menschen nach Rassen zu benennen.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Welche Möglichkeit sehen Sie zur Änderung des Art.?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Der Begriff „Rasse“ ist in dem gewählten Kontext unglücklich und verdient daher eher die Bezeichnung „Unwort“. Wichtiger als die Wortwahl ist meines Erachtens aber die Unmissverständlich des Artikels. Die sehe ich aber auch mit dieser Umschreibung gewahrt. Dabei darf man nicht vergessen, dass die hessische Verfassung am 1.12.1946 in Kraft getreten ist. Der ursprüngliche Artikel 1 bleibt mit der bisherigen Formulierung erhalten wird zukünftig Artikel 1 Absatz 1.
Ergänzt wird die Bestimmung um folgenden Wortlaut (Absatz 2): „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Eine nachträgliche Änderung dieser Formulierung sehe ich aktuell nicht. Die Änderungsvorschläge wurden von der Enquetekommission des hessischen Landtags ausgearbeitet und diese sind in der vorliegenden Form zu entscheiden. Ich persönlich werde dem Vorschlag zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Lorch