Frage an Alexander Kulitz von Elisabeth B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kulitz,
verweigern Sie heute Ihre Zustimmung zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes? MfG Elisabeth Bair-Arkilic 🍀
Sehr geehrte Frau Bair-Arkilic,
auch wir Abgeordneten sind erst am Samstag offiziell informiert worden, dass die Bundesregierung im Eilverfahren eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes einbringen möchte.
Unser parlamentarischer Geschäftsführer, Marco Buschmann, hat heute die anderen Fraktionen darüber informiert, dass wir - unabhängig des Inhaltes dieser geplanten Gesetzesänderung - auch ein Eilverfahren für falsch und rechtlich sehr bedenklich halten.
Viel zu viele Fragen bzgl. der Verfassungskonformität dieses Gesetzesentwurfes bleiben offen und bedürfen vor ab der Klärung. Es macht schlicht keinen Sinn und schadet dem Vertrauen in die Parlamente und in die Politik, wenn die GroKo mit Hilfe der Grünen (und ggf. anderer Parteien) im Eilverfahren ein rechtswidriges Gesetz erlassen, welches im Nachgang von den Gerichten kassiert werden muss. Fragen, wie beispielsweise die Eingriffe in die absolute Zuständigkeit der Länder (bspw. In die Kultur- und Schulpolitik etc.) ohne Entscheidungskompetenzen der Länder durch Bundesgesetz zu regeln scheint doch sehr zweifelhaft und wird bisher überhaupt nicht thematisiert.
Inhaltlich haben ich und meine Kollegen auch große Bedenken und lehnen viele Punkte ab (beispielsweise die Möglichkeit Ausgangssperren pauschal verhängen zu können).
Wenn also die Kollegen nicht bereit sind mit uns ernsthaft und im parlamentarischen Rahmen über das Gesetz zu diskutieren und zwingend vorab die notwendigen rechtliche Prüfungen vorzunehmen, werde ich das Gesetz ablehnen. Ein 'husch, husch' im Eilverfahren bei einer so grundrechtsrelevanten und grundsätzlichen Entscheidung machen wir nicht mit. Dafür möchte ich keine Verantwortung übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Kulitz