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Alexander Kuhne
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Frage von Johann L. •

Was ist Ihre Position zur Verweigerung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte?

Der Erteilung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr oder deutscher Hilfsorganisationen setzten deutsche Behörden enge Grenzen. So werden Visa verweigert, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte. Ein Beispiel zeigt der Spiegel TV Beitrag "Fluchtodyssee eines Bundeswehr Ortshelfers" vom 27.8., wo dem Dolmetscher Hasrat Jacobi das Einreisevisum verweigert wurde, obgleich er wegen seiner Tätigkeit für die Bundeswehr Todesdrohungen erhielt und sein Bruder ermordet wurde.

Andererseits müssten wir bei Erteilung von Visa an alle Helfer und deren Familien ca. 50,000 Personen in Deutschland aufnehmen.

Was ist Ihre Position zur Visabegrenzung für afghanische Ortshelfer?

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr L.,

Die Taliban werden nicht unterscheiden, ob jemand der Bundeswehr geholfen hat, weil er bei der Bundeswehr direkt angestellt war, oder ob er durch ein Drittunternehmen der Bundeswehr half. Beide werden von den Taliban als Verräter betrachtet. Deutschland muss jetzt die Konsequenzen ziehen für einen 20 Jahre langen Militäreinsatz. Das bedeutet auch die Menschen, die an unserer Seite gekämpft haben, nicht ihrem Schicksal zu überlassen. Daher halte ich in diesem Zusammenhang eine Visa-Begrenzung für falsch.