Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?
Sehr geehrter Graf Lambsdorff,
wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.
Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.
Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen mit dem Ehrenzeichen "von" durch Chefs ehemals regierender Häuser oder den Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?
MfG
A. N.