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Alexander Graf Lambsdorff
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Frage von Reinhold Z. •

Frage an Alexander Graf Lambsdorff von Reinhold Z. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff,
auf Grund der enormen Corona Ausgaben ist es mehr denn je an der Zeit, daß sich das Parlament - über Parteigrenzen hinweg - auf eíne Verkleinerung des Bundestages verständigt und das noch vor der Bundestagswahl 2021!!
Wenn es nicht so verdammt wichtig wäre (auch bei Abgeordneten des Bundestages) Geld einzusparen dann könnte man darüber lachen, daß wir paar Hanseln in Deutschland (ca. 84 Mio.) uns das zweitgrößte Parlament weltweit "leisten".
Ich bitte Sie sich über Parteigrenzen hinaus für eine Verkleinerung des Bundestages stark zu machen.
Wie viel ist Ihnen ein gutes Gewissen gegenüber ihren Wählern Wert?
Mit freundlichen Grüßen
R. Z., Dipl. Ing.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zok,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie Ihr Interesse an der derzeitigen Diskussion um eine Reform des aktuellen Bundeswahlrechts zum Ausdruck bringen.

Alexander Graf Lambsdorff hat mich aufgrund der Vielzahl von Anfragen gebeten, Ihnen zu antworten.

Auch wir Freie Demokraten sind der Ansicht, dass eine Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestages dringend erforderlich ist. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt.

Das Problem des derzeit aufgeblähten Bundestages liegt vor allem in den Überhangmandaten. Diese machen Ausgleichsmandate erforderlich, um den Zweitstimmenproporz wieder herzustellen, den sie verzerren. Deshalb wollen wir die Entstehung von Überhangmandaten mit unseren Vorschlägen bereits bei der nächsten Bundestagswahl 2021 möglichst vermeiden. Unser gemeinsamer Vorschlag, macht es deutlich unwahrscheinlicher, dass Überhangmandate entstehen, indem er das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert. Hierzu soll die Zahl der Wahlkreise auf 250 reduziert und die Sollgröße des Bundestages auf 630 Sitze angehoben werden. Dies macht Überhang und damit auch durch sie erforderliche Ausgleichsmandate deutlich unwahrscheinlicher. Die Zahl der Abgeordneten übersteigt dann in den meisten denkbaren Szenarien die Sollgröße von 630 Mandaten nicht oder allenfalls geringfügig. Aber auch das sogenannte Mindestsitzverfahren, das den föderalen Proporz der Landeslisten sichern soll, führt in vielen Konstellationen zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages. Auch dieses wollen wir deshalb abschaffen.

Leider blockiert die Union, insbesondere die CSU, derzeit unsere Vorschläge zur Reform und macht selbst Vorschläge, die vor allem dem eigenen Vorteil dienen, indem Überhangmandate jedenfalls teilweise unausgeglichen bleiben sollen. Durch unausgeglichene Überhangmandate wird aber der Zweitstimmenproporz verzerrt. Dies stellt den eigenen Vorteil über einen Kompromiss, für den alle Fraktionen den gleichen Preis zahlen. Einen diskussionsfähigen Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfes hat dabei weder die Union noch die SPD in den Bundestag eingebracht.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse - wir Freie Demokraten werden weiter für eine schnelle Reform des Wahlrechts kämpfen. Wichtig ist uns vor allem, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Wahlen müssen schließlich durch Wählerstimmen gewonnen werden und nicht durch den Modus der Wahl.

Mit freundlichen Grüßen,

bleiben Sie gesund,

Ihre Louisa v. Uslar