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Alexander Graf Lambsdorff
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Frage von Jörg N. •

Der Markthochlauf von grünstrombasierten E-Fuels ist für die Defossilierung der Bestandsflotte und für die Energiewende entscheidend. Was halten Sie von einem Antrag nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL ?

Würden Sie unabhängig von der anstehenden Novellierung der europäischen Energiesteuerrichtlinie eine Sondergenehmigung nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL für 6 Jahre für strombasierte E-Fuels unterstützen?: vgl. https://www.vda.de/de/themen/e-fuels/besteuerung-von-e-fuels . Dadurch würden E-Fuels angemessen attraktiv und es entstünde ein Markt in Bezug auf die Unterquoten nach THG/RED II betr. erneuerbarer Kraftstoffe IN DER REALITÄT und nicht durch eine virtuelle 3fach-Anrechnung als CO2-neutraler Ladestrom, der in der Realität auch noch zu einem guten Teil aus Kohlestrom besteht.

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