Frage an Alexander Graf Lambsdorff von Andreas K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Graf Lambsdorff,
im FDP Freibrief vom 15. Mai 2020 steht in der Rubrik "Innereuropäische Grenzen öffnen":
""Grenzen sollten immer nur dann geschlossen werden, wenn es ein Infektionsgeschehen gibt", sagte Lambsdorff. Pauschale Grenzschließungen seien der falsche Weg. Lindner und Lambsdorff fordern Seehofer auf, die Grenzen schnellstmöglich zu öffnen."
Neben der Schließung der innereuropäischen Grenzen hatten wir in den letzten Wochen in Deutschland eine Situation, in der die innerdeutschen Grenzen spürbar wurden. Hamburger, die am Wochenende eine Radtour unternommen hatten und dabei die Grenze zu Schleswig-Holstein überquert hatten, wurden teilweise des Bundeslandes verwiesen. Das offensichtlich in einer Konsequenz, die selbst dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher zu viel war (siehe u.a. https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/corona-zoff-in-schleswig-holstein-polizei-kontrollen--wer-nichts-zu-befuerchten-hat-36535578).
In Mecklenburg-Vorpommern wurden Menschen, die dort per Zweitwohnsitz gemeldet sind, aus ihren Häusern geschmissen und mussten dann teilweise zurück in eine Wohnung in Hamburg oder Berlin, wo, gerade für Familien, weniger Platz ist. Dadurch wurde das Risiko sozialer Konflikte erhöht, ohne einen Vorteil für den Infektionsschutz zu erreichen.
Ich begrüße Ihren Einsatz für die Öffnung der innereuropäischen Grenzen.
Aber:
(1) Gibt es Ihrerseits Maßnahmen sicherzustellen, dass die innerdeutschen Grenzen zukünftig nicht mehr für Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit herangezogen werden? Wenn ja, welche sind das?
(2) Wird von Ihrer Seite das Verhalten in den letzten Wochen parlamentarisch aufgearbeitet?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. K.