Frage an Alexander Graf Lambsdorff von Ottmar M. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Lambsdorff,
im DLF kritisierten Sie heute Kanzlerin Merkel, weil die sich nicht an Vergeltungsmaßnahmen der USA und ihrer Verbündeten gegen Syrien wegen angeblicher Giftggasvorwürfe in der Stadt Douma beteiligen will. Welche Beweise haben Sie für einen Giftgaseinsatz durch die syrische Regierung in Douma und wo kann man diese einsehen? Wenn Sie keine haben, brauchen Sie nicht die üblichen Behauptungen und Schuldzuweisungen in Richtung der Regierung Assad wiederholen, die sind bekannt! Eine kleine Hilfestellung, die Plattform heise-online zitiert am 13.03.18 US-Minister Mattis auf einer Pressekonferenz vom 2. Februar 2018, wonach die USA keine Beweise für einen Giftgaseinsatz durch die syrische Regierung haben. Mir sind auch sonst keine Quellen bekannt, in denen Belege für den Einsatz von Giftgas durch die syrische Regierung veröffentlicht wurden. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage würde also eine Vergeltungsmaßnahme der USA und ihrer Verbündeten ohne Beweise überhaupt beruhen? Ich hoffe, Ihnen ist bekannt, daß das internationale Gewaltmonopol bei der UNO (s. UN-Charta) liegt und nicht bei den USA und ihren Verbündeten sowie der NATO? Auch wenn die syrische Regierung Giftgas eingesetzt hätte, woraus ergibt sich hier das Recht der USA , ohne Votum das UN-Sicherheitsrates, Syrien anzugreifen und dabei ggf. unbeteiligte Personen zu töten? General a.D. Kujat erklärte bei phoenix am 12.4.18, daß ein Angriff der USA auf Syrien völkerrechtswidrig sei! Prof. G. Meyer, Uni Mainz bezeichnete in der gleichen Sendung sämtliche Giftgasangriffe in Syrien als false flag-Aktionen von Assad-Gegnern. Ist Ihre Kritik an Kanzlerin Merkel als Aufforderung zu sehen, daß sich die Bundeswehr an einer völkerrechtswidrigen militärischen Aktion beteiligen soll? Was sollen solche Vergeltungsmaßnahmen überhaupt für einen Sinn haben? Durch Schwächung Assads den Krieg verlängern?