Frage an Alexander Graf Lambsdorff von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Alexander Graf Lambsdorff,
warum ist es mir als Bürger untersagt eine Person oder Partei zu
wählen die in einem anderen EU Land ansässig ist, als in meinem Wohnland.
Mit freundlichen Grüß
Rolf Schneiders
Sehr geehrter Herr Schneiders,
ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage die Europawahl meinen.
Sie stellen richtig fest, dass es derzeit nicht möglich ist, eine Partei aus einem anderen Land zu wählen, wenn man weder seinen Wohnsitz in diesem Land hat, noch über dessen Staatsangehörigkeit verfügt.
Das hat rechtliche Gründe. Die Wahl zum Europäischen Parlament basiert auf keinem europaweit einheitlichen Wahlrecht, sondern folgt einzelstaatlichen Regeln. Dementsprechend treten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nationale oder regionale Parteien und Vereinigungen an, die über nationale oder regionale Listen gewählt werden.
Im Sinne europäischer Integration sollten wir ernsthaft diskutieren, in Zukunft länderübergreifende Wahllisten aufzustellen. Das würde gleichzeitig bedeuten, dass länderübergreifende Parteien mit europaweiten Wahlprogrammen und Kandidaten zur Wahl stünden.
Zusammenschlüsse nationaler Parteien ähnlicher politischer Richtungen bestehen bereits in Form von europäisch politischen Parteien. Die FDP arbeitet beispielsweise auf europäischer Ebene mit anderen liberalen Parteien aus ganz Europa in der europäischen Partei ELDR (European Liberal Democrats). Die ELDR hat für diese Wahl sogar ein gemeinsames Manifest verabschiedet. Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, die wir weiter verfolgen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Graf Lambsdorff