Frage an Alexander Friedrich Kreidemann von Sabine T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wieviel Prozent der Stimmen sind vonnöten, um in einen Bezirkstag einzuziehen?
Sehr geehrte Frau Thielen,
leider bin ich nicht früher dazu gekommen, Ihre Frage zu beantworten.
Für den Einzug einer Partei in den Bezirkstag gilt die Sperrklausel von 5% nicht!
Hier gilt:
- Bei der Landtagswahl besteht eine Sperrklausel für den Einzug einer Partei in das Parlament (5%-Hürde), bei den Bezirkswahlen gibt es so etwas nicht.
- Als Bezirksrat im Stimmkreis ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen bekommen hat (einfache Mehrheit).
- Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist im Unterschied zur Landtagswahl gewählt, egal wie viele Stimmen die zugehörige Partei erhält (keine Sperrklausel)
- Die Bezirksräte im Wahlkreis werden über das d’Hondtsche Verfahren ausgezählt. Hierzu werden die Gesamtstimmen für einen Wahlkreisvorschlag (also Erst- und Zweitstimmen) herangezogen.
Ich hoffe ich habe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichen Grüssen nach Ottobeuren
Alexander F. Kreidemann
Landtags- und Bezirkstagskandidat der NPD