Frage an Alexander Friedrich Kreidemann von Sabine T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wieviel Prozent der Stimmen sind vonnöten, um in einen Bezirkstag einzuziehen?
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Sehr geehrte Frau Thielen,
leider bin ich nicht früher dazu gekommen, Ihre Frage zu beantworten.
Für den Einzug einer Partei in den Bezirkstag gilt die Sperrklausel von 5% nicht!
Hier gilt:
- Bei der Landtagswahl besteht eine Sperrklausel für den Einzug einer Partei in das Parlament (5%-Hürde), bei den Bezirkswahlen gibt es so etwas nicht.
- Als Bezirksrat im Stimmkreis ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen bekommen hat (einfache Mehrheit).
- Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist im Unterschied zur Landtagswahl gewählt, egal wie viele Stimmen die zugehörige Partei erhält (keine Sperrklausel)
- Die Bezirksräte im Wahlkreis werden über das d’Hondtsche Verfahren ausgezählt. Hierzu werden die Gesamtstimmen für einen Wahlkreisvorschlag (also Erst- und Zweitstimmen) herangezogen.
Ich hoffe ich habe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichen Grüssen nach Ottobeuren
Alexander F. Kreidemann
Landtags- und Bezirkstagskandidat der NPD