Alexander Friedrich Kreidemann
NPD
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Frage von Hans-Werner D. •

Frage an Alexander Friedrich Kreidemann von Hans-Werner D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kreidemann,

in der Zeit von 2001 (8.874 Fälle) bis 2007 (14.407 Fälle) wurden insgesamt gegen 80.771 Personen in der Bundesrepublik wegen sogenannter Meinungsäußerungsdelikten (§§ 86, 86a, 130 StGB) Strafverfahren eingeleitet. Der Richter a.D. vom Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Winfried Hassemer plädierte nun für die Abschaffung dieser Straftatbestände (Quelle: Deutsche Geschichte, Heft Nr. 4/2008).

Was ist Ihre Meinung hierzu?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Dombrowski

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Dombrowski,

etwas spät, aber doch, - meine Antwort auf Ihre Frage:

Sicherlich ist Ihnen die sogennante Aufarbeitung unserer deutschen Geschichte recht gut bekannt. "Das Regiem" hat unser deutsches Volk mit einem Dogma belegt das einziartig in der Welt ist. Diesem Dogma eben, unterliegt auch die freie Forschung und Meinungsbildung. Wem dieses nützt übelasse ich Ihrer Phantasie.

Herr Prof. Dr. h.c. Winfried Hassemer hat sich da wohl ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt, denn nur ein gesamtheitlicher Politikwechsel kann m. E. zu einer Änderung der i. M. vorherschenden Gesetze führen.

Zu begrüßen wäre es allemal!

Mit freundlichen Grüssen nach Augburg

Alexander F. Kreidemann
Landtagskandidat der NPD