Alexander Freier-Winterwerb
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SPD
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Frage von Katja Z. •

Frage an Alexander Freier-Winterwerb von Katja Z. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Freier- Winterwerb,

wie ist Ihre Position zum bevorstehenden Festvial "Lollapalooza" im Treptower Park am 10.-11. September?

Mit freundlichen Grüßen
K. Z.

Alexander Freier-Winterwerb
Antwort von
SPD

Liebe Frau Z.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage. Das Thema Lollapalooza verfolgt mich nun schon seit langem und ist scheinbar zu DEM Wahlkampfthema überhaupt geworden. Mein eigentliches Thema ist die Familien-, Jugend- und Vielfaltspolitik aber diese Themen sind auf Grund der Diskussion um Lollapalooza völlig in den Hintergrund geraten...und das, obwohl sich die Wahl bei uns vor Ort zwischen mir (SPD) und AfD entscheiden wird und Familienpolitik fraktionsübergreifend unterrepräsentiert ist im Abgeordnetenhaus.

Grundsätzlich finde ich Festivals toll. Auch, weil es sich bei Lollapalooza um ein betont nachhaltiges Festival handelt und auch ein umfangreiches Angebot für Familie bereit hält. Aber ich habe bedenken, was den Tretpower Park anbetrifft. Auch, weil wir als AnwohnerInnen und BerlinerInnen gerne auf den Park verzichtet haben, als er rekonstruiert wurde. Grundsätzlich ist es so, dass ich als Abgeordnetenhauskandidat zwar eine Meinung zu dem Thema habe aber es nicht verhindern oder befördern kann. Es ärgert mich sehr, dass die mit mir kandidierenden Menschen die Bevölkerung aufstacheln und so tun, als wären sie die Speerspitze der Bewegung. Ich habe mich, auch wenn mir das sicher schadet, nicht an dem Überbietungswettbewerb des am-dagegensten-seins beteiligt.

Ich bin sehr froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem jede Person und jede Institution die Möglichkeit hat Anträge zu stellen, die auch ernsthaft geprüft werden müssen. Es ist gut, dass es nicht die eine Person gibt, die den Daumen heben oder senken kann, ohne dabei auf Recht und Gesetz achten zu müssen.

Genau so ein Vorgang ist es auch bei Lollapalooza gewesen. Mehr als ein Dutzend Behörden auf Bezirks- und Landesebene haben den Gesamtantrag von Lollapalooza geprüft. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Veranstalter enorme Auflagen für die Durchführung bekommen. So müssen 2.500.000 Euro in bar hinterlegt werden, alle gemachten Gärten und Flächen werden eingezäunt und es gibt praktisch für jeden Baum einen Ordner - ich würde als Festivalveranstalter auf Grund der enormen Auflagen auf diesen Ort verzichten.

Nun wird das Festival kommen und ich möchte gerne mit Menschen, die Lust darauf haben, am Tag nach dem Festival losziehen und die möglichen Schäden dokumentieren. Damit auch wirklich jeder entstandene Schaden beglichen wird. Das ist das einzige, was ich an dieser Stelle noch machen kann aber es ist etwas, dass nach vorne gerichtet ist und kein Wahlkampfgeplänkel. Nachdem Lollapalooza durchgeführt wurde, will ich zudem, dass unsere Initiativen und Vereine vor Ort den Park auch für ihre Kleinstveranstaltungen (Figurentheater, Cabuwazi, Familienfestchten...) nutzen können. Bislang war der Tretpower Park ja eine heilige Kuh, die von diesen genannten Institutionen nicht genutzt werden konnte.

Als Bezirksverordneter habe ich natürlich im Rahmen der Möglichkeiten der BVV-Arbeit auch zu den hohen Auflagen beigetragen. Die Anträge und eine kleine Anfrage von mir zum Thema, stelle ich unter Ihre Anfrage. Wenn Sie noch Rückfragen haben oder ich ansonsten etwas für Sie tun kann, melden Sie sich gerne. Meine Privatnummer ist 017664097994

Ich wünsche Ihnen ein schönes Restwochenende und grüße Sie herzlich!

Alex Freier

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit Veranstalter und Senat um eine Ersatzfläche für das Lollapalooza zu bemühen. Dabei sind auch Flächen einzubeziehen, die nicht in der öffentlichen Hand sind. Soweit sichergestellt ist, dass keine geeignete Fläche in der Stadt für die Durchführung des Festivals „Lollapalooza“ gefunden wird, sind als letzte Option Teile des Treptower Parks nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Veranstalter:

- ein überzeugendes Konzept, welches auch die Sondergärten vom Festival ausschließt, und zur Minimierung und Vermeidung von Schäden am Gartendenkmal sowie Flora und Fauna vorlegt und jedwede, auch erst später erkennbare Schäden, komplett auszugleichen bereit ist und eine angemessene Sicherheitsleistung hinterlegt,

- eine ausreichende Infrastruktur für Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere auch genügend Toiletten, auf und am Rande des Festivals gewährleistet,

- ein Verkehrskonzept entwickelt, das die Anwohnerinnen und Anwohner schont und auf die Nutzung des öffentlichen Nahpersonenverkehrs für An- und Abreise zielt,

- eine lärmmindernde Festivalorganisation des Raum- und Zeitplans nach den Maßgaben des Immissionsschutzgesetzes garantiert,

- die Erreichbarkeit und Arbeit der Archenhold-Sternwarte, des Figurentheaters Grashüpfer, der Insel der Jugend, des Zenners und am Hafen gewährleistet,

- auf die Achtung der Würde der Kriegsgräberstätte Sowjetisches Ehrenmal durch Festivalteilnehmerinnen und -teilnehmer hinwirkt und geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung vom Festivalgelände trifft,

- bereit ist, an einer Einwohnerversammlung, die möglichst vor der Entscheidung über den Antrag stattfindet, und einem runden Tisch mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Vertreterinnen und Vertretern von Bürgervereinen und Naturschutzverbänden und den zuständigen Genehmigungsbehörden mitzuwirken und

- die Genehmigungsfähigkeit seines Antrags bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung durch Vollständigkeit und Erfüllung der Auflagen absichert.

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, gegenüber dem Senat klarzustellen, dass die Genehmigung einer solchen Großveranstaltung eine einmalige Ausnahme darstellt und grundsätzlich zusätzliche Mittel für eine angemessene Pflege und Instandhaltung von Grünflächen erforderlich sind.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sofern das Festival Lollapalooza genehmigt wird, mit dem Veranstalter abzusichern, dass das Vorfeld der Bühnen und die Verbindungsgänge der beiden Hauptbereiche mittels geeigneter Technik so abgedeckt werden, dass Schäden am Rasen ausgeschlossen werden können.

Begründung:

Auch wenn der Veranstalter für niedergetretenen Rasen aufkommen wird, benötigt es dennoch eine gewisse Zeit zum Nachwachsen. Um die Beeinträchtigungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks zu minimieren, sollten daher solche Ansätze gewählt werden.
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht, sofern das Festival Lollapalooza genehmigt wird, mit dem Veranstalter abzusichern, dass das Vorfeld der Bühnen und die Verbindungsgänge der beiden Hauptbereiche mittels geeigneter Technik so abgedeckt werden, dass die Schäden am Rasen minimiert werden können.

*Bezirksverordneten Alexander Freier Betr.: Lollapalooza *

1. Wird das Bezirksamt bei den Vertragsverhandlungen mit dem Veranstalter darauf achten, dass alle von der B W beschlossenen Schutzmaßnahmen verwirklicht werden?

2. Ist es richtig, dass Lollapalooza nicht stattfindet, wenn die umfangreichen Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden können?

3. Kann das Bezirksamt (die Verwaltung) grundsätzlich ohne Prüfung beschließen, dass Lollapalooza nicht stattfindet? Wenn ja,

3.1. Kann der Bürgermeister Oliver Igel (SPD) das Festival ohne Prüfung ablehnen?

2. 3.2 Kann der Stadtrat für Jugend und Öffentliche Ordnung Michael Grunst (Linke) das Festival ohne Prüfung ablehnen?

3. 3.3 Kann der Stadtrat für Kultur Michael Vogel (CDU) das Festival ohne Prüfung ablehnen?

4. 3.4. Kann der Stadtrat für Umwelt und Bauen Rainer Hölmer (SPD) das Festival ohne Prüfung ablehnen?

5. 3.5. Kann das Bezirksamtskollegium als politisches Gremium das Festival ohne Prüfung ablehnen?

6. 3.6 Kann die BW beschließen, dass "Lollapalooza" nicht stattfindet?

7. 3.7 Hätte ein BW-Beschluss irgendeine Auswirkung auf das Genehmigungsverfahren zu Lollapalooza?

4. Wer sonst kann Lollapallooza verbieten?

1. 4.1 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der CDU?

2. 4.2 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der SPD?

3. 4.3 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der Grünen?

4. 4.4 Die Abgeordnetenhauskandidatin (WK 1) der Linken?

4.5 Die Kandidierenden für das Abgeordnetenhaus von Linken, Grünen, CDU mit Unterstützung der AfD und der Botschaft von Belarus?

5. Welche lnvestitionsbestandteile, der insgesamt rund 17 Mio. Euro in den Treptower Park investierten Mittel, sind in welcher Höhe durch eine Beschädigung im Rahmen von Lollapalooza gefährdet?

6. Wie viele Menschen nutzen (ca.) an einem durchschnittlichen Tag den Treptower Park?

7. Welche Kosten für den Staat fallen in der Regel für die Reinigung und Wiederherrichtung des Parks an einem Wochenende (pro Sommer an)?

8. Wie ging das Bezirksamt mit den sicherlich vielen Beschwerden hinsichtlich der Störung der Totenruhe rund um die Treptower Festtage um und wie viele Besucher*innen kamen durchschnittlich?

9. Über Kunst lässt sich streiten, aber teilt das Bezirksamt die oft genannte Auffassung, dass das "Lollapalooza-Festival" ein " Hottentotten-Festival" ist (Hottentotten - rassistisch für Menschen mit vermeintlich unterlegener Kultur und Mangel an intellektuellen Fähigkeiten)?

Hierzu antwortet das Bezirksamt . Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:
Sollte der Veranstalter die Auflagen nicht erfüllen wollen oder können, kann keine Genehmigung sowohl nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt werden.

Zu 3.: Nein .

Zu3.1.-3.7.: Jeweils nein.

Grünanlagengesetz

als auch nach dem

Zu 4.:
Ausschließlich das jeweils zuständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt, Untere Denkmalschutzbehörde) hat auf der Grundlage des geltenden Rechts den Antrag zu prüfen und entweder zu genehmigen oder zu versagen.

Zu4.1.- 4.5. Jeweils nein.

Zu 5.:
Geschätzte 80 % der mit Fördermitteln überarbeiteten Flächen (Sondergärten, Wege, einzelne Gehölzflächen) müssten durch einen Bauzaun vor dem Betreten geschützt werden. Tennenwege, die befahren werden sqllen, müssten unterlegt werden. Der Bauzaun müsste ständig durch Security bestreift werden. Umgestürzte Zaunfelder wären unmittelbar wieder aufzustellen. So könnte ausgeschlossen werden, dass Schäden an der Vegetation und den Wegen entstehen. Die Wiesenflächen wurden im Rahmen der wassertouristischen Aufwertung des Treptower Parks nicht bearbeitet.

2

2

Zu 6.:
Die Besucher werden nicht gezählt. An witterungsschönen Wochenenden sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Besucherl-innen in deutlich fünfstelliger Zahl im Park unterwegs.

Zu 7.:
Die Reinigungskosten für einzelne Tage werden nicht erfasst.

Zu 8.:
Es gab bisher keine Beschwerden beim Bezirksamt anlässlich der Treptower Festtage. Auch die 4-wöchige Veranstaltung "popkick" anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 auf der Großen Liegewiese führte nicht zu Beschwerden bzgl. des benachbarten Ehrenmals.

Zu 9.:
Das Bezirksamt beurteilt das Festival allein auf der Grundlage des geltenden Rechts. Über das geplante Veranstaltungsprogramm möge sich jeder selbst ein Urteil bilden. Zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gehört jedoch auch Art. 5 Abs. 2 GG. Daher teilt das Bezirksamt diese Auffassung keinesfalls.

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