Frage von Heiko W. • 28.01.2024
Antwort von Alexander Dobrindt CSU • 27.02.2024
das Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) legt fest, dass dessen Mitglieder durch den Bayerischen Landtag gewählt werden. Die ehrenamtlichen Verfassungsrichter werden von den Landtagsfraktionen entsprechend ihrer Größe vorgeschlagen.