Warum kann man in Deutschland den Genesenenstatus nicht durch Nachweis von Antikörpern immer wieder um 90 Tage verlängern (PCR-Test vorhanden)? In Österreich funktioniert das ohne Probleme!
Sehr geehrte Frau F.,
auch in Deutschland lässt sich im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde. Negative Tests oder eine durchgemachte Corona-Infektion können sich in der CovPass-App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.
Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Über weitere Details informiert das Bundesministerium für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB