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Alexander Dobrindt
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Frage von Gabriele F. •

Warum kann man in Deutschland den Genesenenstatus nicht durch Nachweis von Antikörpern immer wieder um 90 Tage verlängern (PCR-Test vorhanden)? In Österreich funktioniert das ohne Probleme!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

auch in Deutschland lässt sich im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde. Negative Tests oder eine durchgemachte Corona-Infektion können sich in der CovPass-App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.

Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.

Über weitere Details informiert das Bundesministerium für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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