Frage von Annette S. • 10.10.2021
Gibt es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zu den Corona Maßnahmen der bayerischen Landesregierung eine offizielle Entschuldigung in Demut gegenüber den Bürgern?
Antwort von Alexander Dobrindt CSU • 19.10.2021
Sehr geehrter Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu gehen. Für die Staatsregierung erklärte Staatsminister Klaus Holetschek: Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt