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Frage von Gerd H. •

Frage an Alexander Dobrindt von Gerd H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister, während der Amtszeit Ihres Vorgängers wurde das sog. Wechselkennzeichen eingeführt. Wenn ich es recht beurteile, ist das im Vergleich zu dem, was man ursprünglich wollte ein Flopp geworden. Es sollte nämlich so geregelt werden, dass man bis zu 3 PKW auf ein Kennzeichen zulassen kann und nur die Haftpflichtversicherung (auch Steuer?) für das größte Fahrzeug bezahlen muß. Weshalb ist daraus nichts geworden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort, G,H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hasslinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Werdegang der Einführung des Wechselkennzeichens.

Mit dem Wechselkennzeichen wurde dem Wunsch zahlreicher Halterinnen und Halter, die bereits bestehenden Möglichkeiten der fahrzeugspezifischen Zulassung, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, zu ergänzen, entsprochen. Gleichzeitig wird die Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung bewahrt. Mit dem Wechselkennzeichen wurden die verkehrsrechtlichen Regelungen geschaffen.

Die meist von den Bürgern erhofften Änderungen in der Höhe der Kfz-Steuer wären nur möglich gewesen, wenn das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geändert worden wäre. Verantwortlich für das Steuerrecht ist das Bundesministerium der Finanzen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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