Frage an Alexander Dierks von Hans T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Dierks,
ich habe ein Problem mit einer Ihrer hier veröffentlichten Positionen. Ich hoffe, Ihre Unkenntnis ist Ihrem jugendlichen Alter geschuldet und Sie erhalten bei Ihrem allfälligen Einzug in den Landtag eine entsprechende Kaderschulung.
In Ihrer Position Nr. 17 schreiben Sie: „Zum Schutzauftrag des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger gehört ein Verfassungsschutz, der Gefahren abwehrt, der hilft die Demokratie zu beschützen & Kriminalität bekämpft.“ Ist Ihnen klar, was Sie hier schreiben? Wollen Sie wirklich eine neue Stasi? Aus gutem Grunde hat unser Verfassungsgeber das sog. „Trennungsgebot“, also die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst, formuliert. Art. 83 Abs. 3 Satz 1 der Sächsischen Verfassung lautet: „Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Das heißt, die Kriminalitätsbekämpfung ist allein der Polizei vorbehalten. Schließlich unterliegen nur deren Maßnahmen einem Richtervorbehalt usw. Wie Sie sicher wissen, werden Betroffene von Geheimdiensttätigkeit im Nachhinein in der Regel nicht darüber informiert, sodass sie sich nicht gerichtlich dagegen wehren können. Genauere Erläuterungen finden Sie beispielsweise in dem Buch „Die Sächsische Verfassung. Einführung und Erläuterung“ von Dehoust, Nagel und Umbach, das auch bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung erhältlich ist.
Ich hoffe, Sie empfanden meine kleine Erklärung als nicht allzu aufdringlich und möchte Sie abschließend noch fragen: Halten Sie in diesem Lichte Ihre Position weiter aufrecht? Falls ja, könnte Ich Sie nämlich leider nicht wählen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ihr
Hans Torfstecher
Sehr geehrter Herr Torfstecher,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Positionen.
Zu Ihrer Frage:
Selbstverständlich ist es nicht im Interesse der CDU und auch nicht in meinem, in
Sachsen die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei aufzuheben. Das von Ihnen
angesprochene Trennungsgebot ist unverzichtbarer Teil unserer Verfassung und unserer
Demokratie. Ich gebe Ihnen Recht, dass der letzte Teilsatz "Kriminalität
bekämpft" unglücklich und missverständlich gewählt worden. Die Kriminalitätsbekämpfung ist Aufgabe der Polizei und deren Ahndung obliegt unabhängigen Gerichten.
Ich habe veranlasst, dass die entsprechende Passage zeitnah geändert wird, damit das Trennungsgebot nochmals klar und deutlich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dierks