
(...) Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beraten und bewilligen den Bundeshaushalt und damit auch die Titelansätze für das Vorschlagswesen. Die Bewirtschaftung solcher Haushaltstitel ist aber Aufgabe und Verantwortung der Ministerien - im genannten Fall des Kanzleramtes. Das genaue Verfahren und die Auswahl von konkreten Vorschlägen ist ebenfalls Aufgabe der Exekutive und nicht der Legislative. (...)