Frage an Alexander Bauer von Petra S. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Bauer,
wie stehen Sie zum Pariser Klimaabkommen und dessen Einhaltung Deutschland bis 2035 klimaneutral machen? Wie stehen Sie und die CDU zu diesen Forderungen rund um die Klimadiskussion?
(1) Das restliche Emissionsbudget für Deutschland wird der Maßstab, mit dem die Bundesregierung Entscheidungen trifft: Passen bestehende und geplante Gesetze und Staatsausgaben zur CO2-Restmenge?
Ergebnisse werden unabhängig kontrolliert und veröffentlicht.
(2) Steuer-Privilegien für fossile Brennstoffe sind Fehlanreize und belasten den Bundeshaushalt. Direkte und indirekte Subventionen für Kerosin, Diesel, Kohle, Öl und Gas (jährlich ca. 37 Milliarden Euro) werden deshalb bis 2025 abgeschafft.
(3) Der CO2-Preis wird mittelfristig auf das Niveau der CO2-Folgekosten von 195 Euro angehoben. Andere Steuern werden zum Ausgleich angepasst, damit die Gesamt-Besteuerung für alle nicht steigt, sondern nur verschoben wird.
Für die Zeit diese Fragen zu beantworten bedanke ich mich im voraus!
Mit freundlichem Gruß
Petra Schaberger
Sehr geehrte Frau Schaberger,
es gibt viele Abgeordnete, die prinzipiell über abgeordnetenwatch eingereichte Frage nicht beantworten. Auch ich bevorzuge den direkten Kontakt. Ich bin in meinem Wahlkreis regelmäßig präsent und kann von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar und direkt angesprochen, angeschrieben, befragt, telefonisch kontaktiert oder im Rahmen von Bürgersprechstunden erreicht werden. Da braucht es keinen Umweg über abgeordnetenwatch.
Für Deutschland sind die Verpflichtungen und Ziele des Pariser Klimaabkommens per se nicht neu. Schon jetzt gilt die EU-Vorgabe, bis 2050 80 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen. Das Abkommen ist die verbindliche Zusage für die langfristige Umstellung von Wirtschaft und Gesellschaft auf Klimaneutralität.
Dazu müssen die im EEG festgeschriebenen jährlichen Ausschreibungsmengen für EE-Anlagen, insbesondere bei Windkraft und Photovoltaik für die Jahre 2023 - 2030 ausgeweitet werden, um die Substitution fossiler Energieträger sowie die Energiewende in den Sektoren Wärme und Mobilität sicherzustellen.
Außerdem ist ein Abbau der nationalen und europäischen Subventionen für fossile Kraftwerke erforderlich, insbesondere Kostenlose Zuteilung der CO2-Emissionsberechtigungen oder Begünstigungen der Stein- und Braunkohlewirtschaft.
Wir benötigen den Ausbau nationaler und internationaler Stromnetze, Klimafreundlichere Mobilitätsformen, incl. der zugehörigen Versorgungsinfrastruktur sowie einer bedarfsgerechten Lade- und Tankinfrastruktur, ein modernes und digitalisiertes Schienennetz zur Stärkung des Güter- und Personenverkehrs, die Förderung energetischer Sanierungen einer nachhaltigen Wärme-/Kälteversorgung sowie nachhaltiger Baustoffe, Förderung von Quartiersnetzen in der Wärmeversorgung, welche dem Grundsatz der Sektorkoppelung dienlich sind. Hierzu gehören insbesondere in Neubaugebieten kalte Nahwärmenetze Technologien zum „CO2-Recycling“ durch Carbon-Capture-and-Usage (CCU) sowie zur langfristigen Bindung von CO2.
Wir benötigen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zur Umsetzung des zukünftigen Klimaschutzprogramms, Bürokratie muss abgebaut sowie Verfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Darüber hinaus sollten die Risiken für Kommunen im Zusammenhang mit der Planung von EE-Anlagen sollen verringert werden. Für ein Repowering von EE-Anlagen und Energieinfrastrukturen sollte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren geschaffen werden.
Um Stromkunden mit geringen CO2-Emissionsfaktoren im bezogenen Strommix finanziell zu entlasten, ist eine stufenweise Absenkung der strompreisbezogenen Steuern und Umlagen auf EE-Strom erforderlich (Senkung der Stromsteuer auf das EU-weite Minimum von 0,5%, stufenweise Abschaffung der EEG-Umlage und der sonstigen Umlagen oder alternativ Dynamisierung der EEG-Umlage in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen des bezogenen Strommix)
Jegliche Doppelbelastungen durch Steuern und Umlagen für netzdienliche Energiespeicher sind abzuschaffen.
Dynamische Strompreise und Netzentgelte sind stufenweise einzuführen, um netzdienlichen Verbrauch und Investitionen in Energiespeicher anzuregen.
Der CO2-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie der Preiskorridor für das darauffolgende nationale Emissionshandelssystem (nEHS) müssen schrittweise auf einen Wert angehoben werden, der eine ausreichende Lenkungswirkung verspricht. Diese ist bei einem CO2-Preis zwischen 75 – 150 €/t, zzgl. der Inflation, zu erwarten.
Auf EU-Ebene ist der EU-ETS auf weitere Sektoren auszuweiten und durch Verknappung der Zertifikate, z.B. durch eine restriktivere Ausgestaltung der Marktstabilitätsreserve, ein entsprechender Anstieg der Zertifikatspreise zu bewirken.
Der Import von Fracking-Gas soll untersagt werden. Alle fossilen Treibstoffe, insbesondere Kerosin, sind abhängig von ihrer Klimawirksamkeit zu bepreisen.
Es gibt also klare Ziele, welche die CDU ohne ideologische Scheuklappen und mit Blick auf den Wirtschaft- und Industriestandort Deutschland angehen wird.