Frage an Alexander Achminow von Sabrina Jung (. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Achminow,
nachdem ich mich nun intensiver mit dem Steuermodell der Union auseinander gesetzt habe, scheint es mir doch nicht mehr so sozial wie ich es vorher - auch im Vergleich zur derzeitigen Regierung - gesehen habe.
Das folgende Rechenbeispiel habe ich dabei als Berechnungsgrundlage benutzt:
(Zahlen ungefähr)
Mann aus Osten arbeitet im Westen
Frau arbeitslos
2 Kinder
nun zu den Angaben des Mannes:
angenommen das Brutto-Gehalt beträge 2200 EURO, dazu kommen 450 EURO Spesen und eine Nachtzulage von 350 EURO. Dabei fallen derzeit also ungefähr 320 EURO Steuern an (Lohnsteuerklasse IV). Dazu fallen noch rund 460 EURO Lohnnebenkosten an. Also hat der Mann am Ende noch etwa 2200 EURO Netto-Gehalt heraus.
Und nun nach dem Steuermodell der Union:
Aufgrund des 4personen Haushaltes fällt ein nicht zu besteuernder Grundfreibetrag von 32.000EURO an. Demnach würde die Familie keine Steuern zahlen. Klingt ja ganz nett bis hierhin.
ABER:
Die 450EURO Spesen werden dem Mann jetzt komplett gestrichen. Die 350EURO Nachtzulage bleiben nach wie vor und werden logischerweise auch nicht besteuert. Gut machen würde der Mann die 320EURO Steuern, die er derzeit noch zahlt. Jetzt noch zu den Lohnnebenkosten: Da man hier ja 1% weniger zahlen würde, würde der Mann - ich schätze - vielleicht 50-70EURO gutmachen.
Dennoch wenn sie mal alles gegeneinander aufstellen, verliert der Arbeiter doch mindestens 50EURO im Monat im Vergleich zur derzeitigen Steuerreglung.
Die Zahlen und damit auch die Rechnung waren nur gerundet und sicherlich nicht 100% perfekt, aber das Prinzip kommt rechnungsweise schon hin.
Also sehr geehrter Herr Achminow, seh´ ich richtig, dass in einem solchen Fall, wo man der Arbeit wegen pendelt, stark durch ein Unionssteuermodell eingeschränkt wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina Jung
Liebe Sabrina,
für unseren Dialog sollten wir besser direkt in eMail-Austausch gehen und nicht so kompliziert über diese kommerzielle Seite korrespondieren. Können Sie mir bitte an alexander.achminow@cdu-leipzig.de schreiben?
Generell gesagt, sind Ihre Beispiele zu gering verdienend: Denn diese Familien sind heute schon steuerfrei, vermutlich sogar beihilfeberechtigt. Mit dem CDU-Steuermodell wird vor allem der Grundfreibetrag für Familien massiv vergrößert, so dass z.B. eine vierköpfige Familie eben 38.200 Euro steuerfrei hat und dann auch erst 12 % Eingangssteuersatz zahlt. Wenn dieser Eingangsteuersatz für die ersten 25.000 Euro gilt, dann zahlt eine Familie mit 60.000 Euro brutto (das sind immerhin 120.000 D-Mark!) im Monat 218 Euro Steuern, also knapp 4,4 % des Bruttoeinkommens!
Ich freue mich auf Ihre direkte eMail und bin
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Achminow