Frage an Albert Weiler von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weiler,
ich habe drei Fragen an Sie.
1. Sind Sie der Auffassung, dass Thüringer Regierungs- Beamte, welche im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Tatsachen ermitteln, die den Verdacht auf das Vorliegen von Ordnungswidrikeiten oder Straftaten erregen, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anstregen müssen oder gibt es eine solche Pflicht nicht? Ich nehme Bezug auf den Ihre Angelegenheit beteffenden OTZ-Artikel, in dem es hieß: "Das Ministerium verweist darauf, dass diese Verwendung eine Ordnungswidrigkeit darstelle und eventuell sogar als Straftat geahndet werden könne."(1)
2. Wissen Sie, ob das Miniaterium in Ihrer Angelegenheit eine Untersuchung durch die zuständigen Behörden initiiert hat?
3. Was hindert Sie an de Bentwortung meines Schreibens vom 2. Dezember, in dem es u.a. um die Frage ging, ob die Verwendung des Namens von Jesus Christus im Namen Ihrer Partei auch aus Ihrer Sicht eine folgenreich mißbräuchliche und also zu verbieten ist (2)?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Weiler-darf-Doktor-Titel-nur-in-Armenisch-und-Englisch-tragen-1899002630
2) https://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis-2016-2017/1-anschreiben-im-%C3%BCberblick-2016/02-12-2016-2/