Frage an Albert Rupprecht von Konrad S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rupprecht.
gerne erinnere ich mich noch, als Sie in Neubäu auf Vermittlung von Klaus Hofbauer gekonnt über das Thema „ Steuer“ referierten.
Will heute versuchen von Ihnen zwei Antworten zu erhalten, bin sicher, Ihre Assistentin wird dies auch beantworten, da Sie ja genug zu tun haben.
In der Bild vom 14.02. 2009 wurden acht Manager vorgestellt- meist mit Bild-und dabei Zahlen für Gehälter, Pensionen und Abfindungen genannt. Schlimm aber dabei der Text hierzu von (ham) der bei mir Kopfschütteln hervorrief.
MILLIONEN-ABFINDUNGEN weiter absetzbar.
Es war u.a. zu lesen, Abfindungen von entlassenen Managern bleiben weiter von der Steuer absetzbar. SPD-Präsidiumsmitglied Kraft: Chance vertan. Es ist nicht vermittelbar, dass Millionenversager in Chef- etagen ihre Millionenabfindungen auch noch absetzten können.
Ich bin der Meinung, hier war gemeint, dass die Betriebe solche Beträge steuermindernd gelten machen können und nicht die Begünstigten.
Teilen Sie diese Meinung mit mir ?
Auch dies las ich in Bild vom 19.2. 2009 und ich hatte bisher eine andere Meinung.
„Bereits vier Tage nach der Bundestagswahl versenden auf Anweisung des Bundeszentralamtes für Steuern die Rentenversicherungsträger Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter. Der Fiskus erhält Ein- blick in alle Renten, kann gezielt nach Senioren fahnden, die bisher nicht gezahlt habe. Bisher kannte ich dies so, die Rentenstellen melden an die ZfA diese Bruttobeträge . Die ZfA meldet die Daten an die Landesfinanzämter weiter.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass im Einzelfall der örtliche Finanz- beamte einen Datenabgleich mit der Landesfinanzbehörde durch führt. Was ist nun richtig ?
Ich danke Ihnen schon im Voraus für eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schießl,
danke für Ihre Anfrage an Herrn Rupprecht. Er wird sich bemühen, Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Mayer
Wiss. Mitarbeiterin