Frage an Albert Rupprecht von Ronald F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Albert Rupprecht,
Die bisherigen Vorschläge Ihrer Regierung bezüglich einer Deckelung der Abmahnkosten werden in der Praxis völlig ohne Auswirkung sein und dienen offenbar nur dazu, ein korrumpiertes System noch länger am Leben zu erhalten. Beenden Sie endlich diesen systematischen Missbrauch, den es nur in Deutschland gibt und der sowohl internationalem Recht als auch EU-Empfehlungen widerspricht!
Und es gibt ja bereits eine einfache von vielen Seiten (Handelskammern, Internetinitiativen, sowie zu unrecht Abgemahnten) geforderte Lösung, nämlich, dass die 1.Abmahnung, egal ob Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht grundsaetzlich immer kostenlos zu erfolgen hat. Dies wäre eine bewährte Loesung wie sie in praktisch weltweit, ausser eben in Deutschland, problemlos funktioniert! Es wäre also SO EINFACH eine zufriedenstellende Lösung zu finden und es entspräche auch dem gesunden Menschenverstand, dass man zunächst jemanden auf ein mögliches unbewusstes Fehlverhalten hinweisst, anstatt (wie derzeit üblich) OHNE VORWARNUNG Vorsatz unterstellt und mit Kanonen auf Spatzen schiesst. Eine solche Lösung würde KEINE Seite (weder Käufer noch Verkäufer, weder Urheber noch Nutzer) benachteiligen! Den einzigen "Schaden" an einer solchen Regelung würden unseriöse Anwälte, sowie deren Auftraggeber haben. Ich persönlich werde meine nächste Wahlentscheidung jedenfalls davon abhängig machen, ob Sie in der Lage sind, offensichtliche, seit Jahren bekannte und mittlerweile extreme Formen annehmende Missstaende zu beenden.
Eine ausführliche Beschreibung und Argumentation finden Sie in diesem Offenen Brief:
http://www.rettet-das-internet.de/offener-brief-an-frau-zypries.htm
Beispiele, für die Assozialität des Abmahnwesens (z.B. Abmahnung einer 73 jähr. Frau mit 100.000 EUR Streitwert und einer Anfangs-Forderung von 4130 EUR, weil Sie einen Prinzeß Anhänger für 49 EUR verkaufen wollte) siehe:
http://www.hilfeaufrufe.de/Princess-Engelkemper.htm#Geschädigte
Sehr geehrter Herr Fritzsch,
mit Ihrer Anfrage zu Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung sprechen Sie ein Thema an, das derzeit viele Bürger beschäftigt. Sie kritisieren zu Recht den Missbrauch, der teilweise mit zu hohen Abmahnkosten betrieben wird bzw. den mangelnden Schutz von Verbrauchern.
Vergangene Woche nun hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der Schutz der Verbraucher vor zu hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung gewährleistet werden soll.
Dieser Gesetzentwurf zielt in die richtige Richtung, und ich kann Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirken wird, die Abmahnkosten ganz massiv zu drücken, um den Abmahnwahnsinn zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Rupprecht, MdB